"Südwind-Magazin" retten: Protest vor dem Außenministerium.

Foto: Südwind/Daniel Auer

Wien – Die Redaktion des "Südwind-Magazins" protestierte Dienstag vor dem Außenministerium mit einer drei Meter großen Weltkugel gegen die durch Minister Sebastian Kurz ausgesetzte Förderung für das Entwicklungspolitik-Medium.

Die nach 37 Jahren ausgesetzte Förderung für das Magazin durch die dem Außenministerium unterstellte Austrian Developement Agency (ADA) hatte Ende vergangenen Jahres Empörung ausgelöst. Aus Protest gegen diese Maßnahme platzierte das "Südwind"-Redaktionsteam eine drei Meter große Weltkugel am Minoritenplatz und brachte 6.000 Unterstützungserklärungen für das Magazin.

ADA: Förderung "aus beihilferechtlichen Gründen" unmöglich

Die Austrian Developement Agency (ADA) hatte zu dem Protest der "Südwind"-Mitarbeiter erklärt, jener Teilbereich des von der Südwind Agentur eingereichten Förderantrages, der das "Südwind-Magazin" umfasse, könne nicht mehr gefördert werden, weil das EU-Beihilferecht von der Europäischen Kommission "zunehmend eng ausgelegt" werde.

EU-Kommission: Kein Zusammenhang zwischen staatlichen Förderentscheidungen und dem EU-Beihilferecht

Dem widerspricht die EU-Kommission. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen staatlichen Förderentscheidungen und dem EU-Beihilferecht, betonte der Vertreter der Kommission in Österreich, Jörg Wojahn, am Dienstag.

"Die Entscheidung über das Ende staatlicher Förderungen für das 'Südwind-Magazin' liegt bei der Republik Österreich", konterte Wojahn in einer Aussendung. "Wer dabei die angeblich enge Auslegung des EU-Beihilferechts durch die EU-Kommission als Grund vorschiebt, erweckt den Eindruck, dass er nicht die Verantwortung für die eigenen Maßnahmen übernehmen will", fügte der Kommissionsvertreter an. "Es wäre nicht das erste Mal, dass heimische Entscheidungsträger versuchen, Nebelkerzen zu werfen, um sich bei kontroversen nationalen Entscheidungen hinter Brüssel zu verstecken." Südwind sieht damit Bedenken gegen weitere Förderung "ausgeräumt".

Update am Mittwoch: EU-Entscheidung liege nicht vor

Im Streit um staatliche Beihilfen für das "Südwind Magazin" hatte die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich die Verantwortung der zuständigen nationalen Behörden in einer Aussendung hervorgehoben. Die Schlussfolgerung, nun sei eine Hürde für die Förderung ausgeräumt oder EU-Beihilfenrecht stelle kein Hindernis für die Förderung des Südwind-Magazins dar, sei allerdings falsch, heißt es in einer Klarstellung der EU-Kommissionsvertretung in Österreich am Mittwoch.

Eine Entscheidung der EU-Kommission über die Beihilfefrage liege in dieser Sache nicht vor. Sie muss auch nicht vorliegen, da über Förderungen zuerst die zuständige nationale Behörde selbst – in diesem Falle die Austrian Development Agency (ADA) – zu befinden und dabei die Maßgaben des EU-Beihilferechts zu berücksichtigen habe.

Der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Jörg Wojahn, stellt klar: "Wir haben in der Frage 'Beihilfen für das Südwind Magazin ja oder nein' schlichtweg keine Position. Es gibt da nichts hinein zu interpretieren". (APA, red, 7.2.2017)