2014 fand die letzte Erhöhung der Richtwerte statt, 2016 wurde die eigentlich notwendige Inflationsanpassung durch ein neues "Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz" (MILG) verhindert.

Nun ist es aber wieder soweit: Ab 1. April erhöhen sich die Richtwerte, die als Basis für die Berechnung der Mieten von Altbauwohnungen dienen, um rund 3,5 Prozent. Ausschlaggebend dafür sind die kumulierten Jahresdurchschnittswerte des VPI für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Das Justizministerium hat die neuen Richtwerte am gestrigen Mittwoch per Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Bestehende Verträge können ab Mai erhöht werden

Die neuen Werte können ab 1. April bei neuen Mietverträgen zur Mietzinsberechnung herangezogen werden. Die Mieten bestehender Mietverträge können erst ab 1. Mai erhöht werden, sofern eine Wertsicherung im Vertrag festgeschrieben wurde (was meist der Fall ist).

Vermieter dürfen die Erhöhungsschreiben frühestens am 2. April abschicken, für eine Mieterhöhung ab Mai muss das Schreiben spätestens am 21. April bei den Mietern sein, darauf weist die Mietervereinigung hin. "Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich." (mapu, 9.3.2017)

Tabelle: Erhöhung der Richtwerte

Bundesland Richtwert neu
(ab 1.4.2017)
Richtwert alt
(1.4.2014 bis 31.3.2017)
Burgenland 5,09 Euro 4,92 Euro
Kärnten 6,53 Euro 6,31 Euro
Niederösterreich 5,72 Euro 5,53 Euro
Oberösterreich 6,05 Euro 5,84 Euro
Salzburg 7,71 Euro 7,45 Euro
Steiermark 7,70 Euro 7,44 Euro
Tirol 6,81 Euro 6,58 Euro
Vorarlberg 8,57 Euro 8,28 Euro
Wien 5,58 Euro 5,39 Euro