Venedig/Ankara – Knapp einen Monat vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei haben die Rechtsexperten des Europarats in einem Gutachten vor der Errichtung eines Ein-Mann-Regimes gewarnt. Die geplanten Verfassungsänderungen in der Türkei würden nicht dem Modell eines demokratischen Präsidialsystems mit einer Teilung der Gewalten folgen, heißt es in dem Bericht der Venedig-Kommission des Europarats, der am Freitag bei einer Plenarsitzung des Gremiums angenommen wurde. Durch die Wegnahme von Kontrollen des Präsidentenamts und von Gegengewichten wie dem Parlament und der Judikative drohe vielmehr die Gefahr eines autoritären Regimes.

Der Text des Gutachtens wird erst am kommenden Montag öffentlich gemacht. Die Kommission gab am Freitag eine Pressemitteilung ab, in der die wesentlichen Punkte des Textes zusammengefasst wurden.

Leitfaden für die EU

Die kritische Stellungnahme hat erhebliche politische Bedeutung. Für die EU-Kommission und die Mitgliedsländer der Union ist sie das maßgebliche Dokument zur Beurteilung der Verfassungsänderung, über welche die Türken am 16. April abstimmen sollen. Mit dem Gutachten stellt sich die Frage, inwieweit die Türkei nach dem Wechsel zu einer Präsidialverfassung noch die Kriterien für einen EU-Beitritt erfüllt. Die Kopenhagener Kriterien der EU von 1993 legen unter anderem fest, dass ein Beitrittskandidat eine "institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung" verwirklicht haben muss.

Brüssel hat sich bisher nicht dazu geäußert, was geschehen soll, wenn die Türkei tatsächlich von der bisher geltenden parlamentarischen Demokratie zu dem von Staatschef Tayyip Erdoğan gewünschten System einer Präsidialherrschaft wechselt. Einzelne Vertreter der Kommission und Regierungspolitiker in der EU zogen nur in der Frage der Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei eine rote Linie.

Übermäßiger Einfluss

Die Rechtsexperten der Venedig-Kommission erhoben eine Reihe von Einwänden gegen die geplante Änderung von insgesamt 18 Artikeln der türkischen Verfassung. So würde der Präsident künftig allein die Exekutive führen und nach eigenen Kriterien und ohne Aufsicht Minister und hohe Staatsvertreter ernennen. Die Möglichkeit, künftig auch eine Partei zu führen, gebe dem Präsidenten übermäßigen Einfluss auf das Parlament – Erdoğan wäre bald wieder offiziell Vorsitzender der konservativ-religiösen AKP und würde mit absoluter Mehrheit im Parlament bestimmen, sofern die Partei weiterhin als stärkste Kraft aus den Wahlen hervorginge.

Die Venedig-Kommission stellte auch die Rechtmäßigkeit des parlamentarischen Verfahrens infrage, bei dem die Verfassungsänderungen durch eine Drei-Fünftel-Mehrheit angenommen worden waren. Dies sei in Abwesenheit von Abgeordneten der zweitgrößten Oppositionspartei geschehen, die ins Gefängnis gekommen sind, und unter Bruch der Pflicht zur geheimen Stimmabgabe. Schließlich garantiere der derzeit geltende Ausnahmezustand in der Türkei nicht den demokratischen Rahmen, der für einen so wichtigen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

Vor Veröffentlichung zurückgewiesen

Das Gutachten zur Türkei wurde von sechs Verfassungsexperten aus Irland, Tschechien, den USA, Belgien, Polen und Finnland verfasst. Die Juristen führten dazu auch Gespräche mit Regierungsvertretern in der Türkei. Der türkische Justizminister wies die Kritik der Venedig-Kommission schon im Vorfeld als Einmischung in die Kampagne zum Referendum zurück und als Aufruf, mit Nein zu stimmen. Das sein kein objektiver und fairer Bericht, sagte Bekir Bozdağ.

In einem anderen Schritt, der Ankara verärgerte, empfahl der Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats diese Woche, die Beobachtung ihres Mitgliedslands Türkei wiederaufzunehmen. Damit solle die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden gestärkt und die Achtung der Grundfreiheiten und der Demokratie im Land gefördert werden. (Markus Bernath, 10.3.2017)