Der Geschäftsführer von Gut Aiderbichl vor dem Prozessbeginn in Salzburg. Dieter Ehrengruber soll einen Erpresserbrief eines ehemaligen Pflegers von Michael Aufhauser erhalten haben.

APA/Barbara Gindl

Der Ex-Pfleger von Michael Aufhauser sieht sich vor Gericht zu Unrecht beschuldigt. Er habe nur seine Arbeitsstelle zurückhaben wollen.

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Salzburg – Die Medien überschlugen sich mit Berichten, als im Sommer 2016 bekannt wurde, dass der Gründer des Gnadenhofs Gut Aiderbichl schwer erkrankt ist. Nach einem Schlaganfall und einer schweren Lungenentzündung wurde Michael Aufhauser zum Pflegefall. Am Mittwoch saß nun sein ehemaliger Pfleger wegen versuchter Erpressung vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Kroaten vor, vom Geschäftsführer der Aiderbichl-Tiergnadenhöfe, Dieter Ehrengruber, Geld gefordert zu haben. In einem Brief im September 2016 habe er angekündigt, ansonsten Fotos von Aufhauser und intime Details an Medien zu verkaufen.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe lediglich einen Brief geschrieben, in dem er darum gebeten habe, seinen Job als Pfleger zurückzubekommen, nachdem ihm Ehrengruber zu verstehen gegeben habe, er brauche nicht mehr zu kommen. Der vorliegende maschinengeschriebene Brief stamme nicht von ihm, beteuert der 44-Jährige. Er habe seinen Brief mit der Hand geschrieben. Darin habe er sehr wohl geschrieben, er werde Bilder von Aufhauser an die Medien verkaufen, um seine Rechnungen zu bezahlen. "Ich war ziemlich sauer und verzweifelt wegen meiner Arbeitsstelle."

"Aus den Medien habe ich erfahren, dass ich als Erpresser dargestellt werde. Das war für mich ein Schock", erzählt der Pfleger. Er verdiente für seine 24-Stunden-Pflege 72 Euro pro Tag. Bereits vor dem Brief habe er Ehrengruber um finanzielle Unterstützung gebeten, die ihm auch zugesagt wurde.

Finanzielle Versprechen und ein Auto

"Warum wollte Ehrengruber Sie nicht weiterbeschäftigen", fragt Richterin Katrin Pernestetter. Die Theorie des Angeklagten: Aufhauser wollte bei einem Krankenhausaufenthalt in Bad Aibling einen Anwalt holen und dafür sorgen, dass der Pfleger die Hälfte seines Vermögens bekomme. Ein anderes Mal habe Aufhauser ihm ein Auto versprochen. "Das hat Dieter nicht gepasst."

"Das stimmt einfach nicht", reagiert Dieter Ehrengruber, der als Zeuge geladen ist. Dass Aufhauser dem Pfleger finanzielle Versprechungen gemacht habe, höre er zum ersten Mal. "Ich kenne Aufhauser seit 20 Jahren. Er hätte jemandem, den er so kurz kennt, nie ein Auto versprochen oder finanzielle Zusagen gemacht." Den Brief habe er nicht ausgetauscht, sondern so, wie er ihn bekommen habe, den Anwälten übergeben.

Antrag auf Sprachgutachten abgelehnt

Der Verteidiger des Pflegers, Kurt Jelinek, beantragt, ein sprachwissenschaftliches Gutachten einzuholen. Die vorliegenden SMS des Angeklagten würden zeigen, dass nicht dieselbe Person den Brief geschrieben habe. Der Angeklagte verwechsle immer ein W mit einem V, verwende keine Umlaute und Beistriche und könne schwierige Wörter nicht fehlerlos schreiben – wie es in dem Brief sehr wohl der Fall sei. Richterin Pernestetter lehnt den Antrag ab, da nicht auszuschließen sei, dass man in Briefen anders schreibe als in Kurznachrichten. Zudem könnte ein Autokorrekturprogramm verwendet worden sein.

Schließlich vertagt Pernestetter auf den 24. Mai. Es wird noch eine Zeugin geladen, die dabei war, als Ehrengruber den Brief öffnete. (Stefanie Ruep, 29.3.2017)