Wien – Der Verkauf der Fernsehprogramme ATV und ATV2 an die ProSiebenSat1Puls4 GmbH entspricht laut KommAustria jenen rundfunkrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung die Medienbehörde in derartigen Fällen zu prüfen hat. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Den entsprechenden Feststellungsbescheid übermittelte die KommAustria Donnerstag an die ATV Privat TV GmbH & Co KG. Zu prüfen waren medienkonzentrationsrechtliche Aspekte und die Frage, ob die Käuferin die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb der Programme auch vor dem Hintergrund der umfangreichen Auflagen, die im Verfahren vor der BWB erteilt wurden, erfüllt.

Konzentrationsfragen über Antenne

In medienkonzentrationsrechtlicher Hinsicht war gemäß Gesetz sicherzustellen, dass der dann vergrößerte Medienverbund in keinem Versorgungsgebiet in Österreich mehr als ein Drittel der dort für den terrestrischen Antennenempfang verbreiteten TV-Programme ausstrahlt. Diese Vorgabe ist laut Behörde erfüllt, wenn man alle terrestrisch empfangbaren Programme einschließlich der ORF-Programme und ausländischer öffentlich-rechtlicher berücksichtigt.

ProSiebenSat1Puls4 legte aus der Sicht der Behörde zudem ein "glaubhaftes Konzept" vor, wie Österreichs größte private Fernsehgruppe "die finanziellen Voraussetzungen unter dem Aspekt der umfangreichen programmlichen und strukturellen Auflagen und der wirtschaftlich schwierigen Lage von ATV gewährleistet".

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat unter Auflagen dem Deal zugestimmt, nach der Entscheidung der KommAustria steht dem Erwerb von ATV durch ProSiebenSat1Puls4 "von behördlicher Seite nichts mehr im Wege", hieß es von der KommAustria.

Auflagen begleiten

Die Medienbehörde, schon im monatelangen Prozess vor der BWB als zuständige Regulierungsbehörde beigezogen, werde auch die Aufsicht der Auflagen für den Deal begleiten.

Die KommAustria betont: "Das Auflagenpaket sichert ATV einen Fortbestand als österreichischer Sender mit einer eigenen Programmfarbe, eigenen österreichischen Produktionen und mit einer unabhängigen Informationsredaktion zu, wenn auch unter synergetischer Nutzung von Ressourcen des neuen Eigentümers. Für die KommAustria waren dies zentrale Ergebnisse, um die Medien- und Meinungsvielfalt am Medienstandort Österreich unter den gegebenen Umständen bestmöglich zu erhalten." (red, 30.3.2017)