Wien – Waltraud K. soll eine Erbschleicherin sein. Was man kaum glauben mag, wenn man die distinguierte und sich gewählt ausdrückende 71-Jährige vor Richter Georg Olschak sitzen sieht. Aber die jahrelang bei einem reichen Unternehmer als Haushaltshilfe angestellte Unbescholtene soll einem 90-jährigen Verwandten von diesem Geld herausgelockt haben.

Olschak ist der zweite Richter am Straflandesgericht Wien, der der Sache nachgehen muss. In einem ersten Prozess gab es einen Freispruch, der Oberste Gerichtshof sah aber so viele Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten, dass er eine Neudurchführung angeordnet hat. Man kann nicht leugnen, dass sie auch im neuen Verfahren nicht ganz stringent aussagt. Um genau zu sein, von manchen Dingen liefert sie mehrere unterschiedliche Versionen.

Vier Sparbücher gefunden

Aufgekommen ist die Geschichte, als die Erben nach dem Tod des von Frau K. betreuten Greises vier Sparbücher vermissten. Sparbücher, die schließlich bei ihr gefunden wurden. "Die hat er mir zum 70. Geburtstag und aus Dankbarkeit für meine Hilfe geschenkt", beteuert sie. Und zwar Ende April 2016, da sie an ihrem eigentlichen Jubeltag in Baden zur Kur weilte.

"Warum sind Sie im April extra aus der Steiermark nach Wien gefahren?", will der Richter wissen. "Baden ist ja viel näher. Das ist ja kein Gefängnis, so ein Kurhotel." – "Man darf ja den Bezirk nicht verlassen", lautet die Antwort. Später muss sie allerdings eingestehen, dass sie die Sozialversicherungsgesetze doch nicht so genau befolgt hat – sie besuchte ihren Gönner während der Kur nämlich drei Mal.

Wirklich interessant ist aber die Tatsache, dass der alte Herr noch am 5. Mai, also nachdem er die Sparbücher schon verschenkt haben soll, noch 5.000 Euro abgehoben hat. Bei der Polizei hat Frau K. das zunächst nicht erwähnt. Als es dann nachgewiesen wurde, erzählte sie, das habe er gemacht, um ihr eine Autoreparatur zu zahlen. Eine Geschichte, die die Staatsanwältin für "haarsträubend" hält.

Extra aus der Steiermark angereist

Die Angeklagte schildert sie jedenfalls auch diesmal. Am 4. Mai sei ausgemacht worden, dass sie den von ihr Betreuten besucht. Dafür kam sie extra aus der Steiermark und nahm eines der Sparbücher mit. "Das habe ich ihm dann gegeben, und er ist damit zur Bank gegangen."

Der Grund: Frau K. wollte Parkschäden an ihrem Auto reparieren lassen, der 90-Jährige wollte die Kosten übernehmen. Daher fuhr sie ohne Termin zu einer Werkstatt, um einen Kostenvoranschlag einzuholen. "Wie hoch war der?", will Olschak wissen. "2.800 Euro." – "Aber abgehoben sind ja 5.000 Euro worden. Wieso waren Ihnen die 2.800 Euro zu hoch?", wundert sich der Richter. "Ich wollte noch in anderen Werkstätten nachfragen." – "Sie fahren also ohne Termin auf gut Glück nach Wien, obwohl Sie in der Steiermark leben?", kommt der Richter nicht aus dem Staunen heraus.

Keine Kontobewegungen

Auch die Anklägerin hat eine nachvollziehbare Frage: "Sie haben ja die Sparbücher und Losungswörter angeblich schon gehabt. Warum haben Sie das Geld dann nicht selbst behoben, sondern schicken einen 90-Jährigen zur Post?" – "Ich hätte auf der Fahrt nicht stehen bleiben können", lautet die überraschende Antwort.

Außerdem: "Er hat mir gesagt, er muss ohnehin was bei der Bank erledigen." Was wiederum den Anwalt der Erben verdutzt. Er kann die Kontoauszüge des fraglichen Zeitraums vorlegen, auf denen keine Geldbewegungen verzeichnet sind.

Völlig überraschend gibt die Angeklagte auch bekannt, am 5. Mai von ihrem Lebensgefährten nach Wien begleitet worden zu sein. "Das haben Sie aber weder bei der Polizei noch bei der ersten Verhandlung gesagt!", hält Olschak ihr vor. "Ich bin nicht danach gefragt worden", behauptet Frau K. darauf.

Neuer Überraschungszeuge

Eine Antwort, die nachweislich falsch ist. Der Privatbeteiligtenvertreter zitiert nämlich aus dem Protokoll des ersten Prozesses. "Da hat Sie die Richterin gefragt, ob es Zeugen gibt. Und Sie haben gesagt, Ihre Tochter." – "Na ja, die war daheim, aber sie wusste, dass ich nach Wien fahre." – "Aber wenn Ihr Partner mit gewesen ist, ist das doch der Erste, den ich als Zeugen angebe!", ist die Staatsanwältin ziemlich fassungslos.

Der Rechtsbeistand der Erben kann die Angeklagte noch weiter in die Ecke treiben, indem er aus einem im Akt befindlichen Brief zitiert, den sie an ihren Verteidiger geschrieben hat. Dort führt Frau K. beispielsweise auf, dass am 5. Mai die Reparaturkosten für das Auto bereits festgestanden sind. Außerdem behauptet sie in dem Schreiben, der alte Herr habe ihr bereits bei der Übergabe der Sparbücher gesagt, sie solle damit den Wagen wieder in Ordnung bringen. "Welche Version stimmt jetzt?", fragt er also nach. Antwort erhält er keine, die Angeklagte blickt ihre Verteidigerin hilfesuchend an und zuckt mit der Schulter.

Um weitere Zeugen, darunter den erstmals ins Spiel gekommenen Lebensgefährten, zu laden, vertagt Olschak auf den 15. Mai. (Michael Möseneder, 5.4.2017)