Nur wenige Prozesse wegen Wiederbetätigung finden so großes Interesse wie das Verfahren gegen Gottfried Küssel. Im Vorjahr gab es 213 Anklagen nach dem Verbotsgesetz.

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Wien – Seit rund zehn Jahren steigt die Zahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz steil an und führte 2015 zu einem neuen Rekord: Es gab 79 Schuldsprüche wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, 2014 waren es noch 53 Verurteilungen gewesen. Im Vorjahr kam es zu einem erneuten Anstieg, sowohl die Anklagen als auch die Verurteilungen betreffend: 213 Anklagen gab es im Jahr 2016 – im Jahr 2015 waren es 168 Anklageerhebungen gewesen, 2014 noch 127 Anklagen. Die Zahl der Verurteilungen kletterte auf 83.

Die Gründe sind vielfältig und zum Teil schwer fassbar. Einerseits führen Experten den Anstieg auf eine höhere Sensibilität in Exekutive und Justiz, aber auch in der Bevölkerung, die Taten häufiger zur Anzeige bringt, zurück. Andererseits ist das öffentliche Verbreiten von nationalsozialistischer Propaganda heute zum Teil einfach besser greifbar: NS-Parolen werden nicht nur in Hinterzimmern und auf Konzerten von Rechtsrock-Bands, sondern auch in frei zugänglichen Internetplattformen verkündet.

Erst vergangene Woche wurde ein 24-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt, weil er zwischen 2011 und 2015 mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte.

Starker Anstieg bei Hetze

Einen starken Anstieg gibt es auch bei Verhetzungsdelikten, unter anderem in Form von Hasspostings. Nach 80 Anklagen im Jahr 2015 verzeichneten die Staatsanwaltschaften im Vorjahr bereits 113 Anklagen, auch die Zahl der Verurteilungen hat sich erhöht. Allein in den ersten beiden Monaten des heurigen Jahres wurde bereits 30-mal wegen Verhetzung angeklagt. (Maria Sterkl, 19.4.2017)