Wien – Auch wenn viele Themen in der Regierung auf Eis liegen, in Teilbereichen gibt es doch Fortschritte. Am Mittwoch haben SPÖ und ÖVP im Ministerrat das Rahmengesetz für den Beschäftigungsbonus beschlossen. Dabei geht es um nicht gerade wenig Geld. Zwei Milliarden Euro können heimische Betriebe bis 2023 an Förderungen abrufen. Wie berichtet soll immer dann ein Zuschuss (50 Prozent der Lohnnebenkosten) bei der Förderbank AWS beantragt werden können, wenn zusätzliche vollversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden, wenn also der Mitarbeiterstand im Vergleich zum Vorjahr steigt.

Mit dem Gesetz wurden nun noch einige Punkte klargestellt. Erstens: Den Beschäftigungsbonus können nur Firmen bekommen, die ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht an Finanz und Krankenkassen bezahlt haben. Zweitens: Betriebe, die im Eigentum von Ländern oder Gemeinden stehen, können ebenfalls gefördert werden – "sofern sie im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen", wie es heißt.

Industrie macht Druck

Alle Details sind damit aber noch lange nicht geklärt. Die genauen Förderkriterien sollen nämlich erst per Verordnung definiert werden. Und wie berichtet macht die Industrie im Hintergrund massiven Druck auf die Regierungsparteien, dass auch Firmen, die Leiharbeiter in fixe Beschäftigungsverhältnisse übernehmen, gefördert werden können. Bisher ist die Industriellenvereinigung, die dabei von der Wirtschaftskammer unterstützt werden soll, mit diesem Wunsch bei Rot und Schwarz aber abgeblitzt. In diesen Fällen würde es sich schließlich nicht wirklich um neue, zusätzliche Jobs handeln, lautet das zentrale Argument in Koalitionskreisen.

Andererseits gab es auf roter Seite in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der hohen Zahl an Leiharbeitern in Österreich (es sind um die 80.000). Kolportiert wird nun, dass die Regierungsparteien möglicherweise kurz vor der Beschlussfassung im Nationalrat – die ist noch vor dem Sommer geplant – per Abänderungsantrag Leiharbeiter doch noch in den Kreis der förderwürdigen Gruppen aufnehmen könnten. (Günther Oswald, 3.5.2017)