Für den neuen Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, wäre es kein Drama, wenn aufgrund der bevorstehenden Neuwahl das Gesetz für die medizinische Primärversorgung nun doch nicht mehr kommen sollte.Er verwies darauf, dass andere Regelungen die Errichtung von Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglichen.

Das Gesetz für die Primärversorgung befindet sich nach jahrelangen Verhandlungen und erbittertem Widerstand der Ärztekammer nun in Begutachtung. Eine solche bundesweite klare gesetzliche Grundlage hätte zwar ihre Vorteile. Wenn dieses Gesetz nun aber wegen der Neuwahlen nicht beschlossen werden sollte, dann könnten trotzdem Primärversorgungseinheiten errichtet werden, erklärte Biach. Er verwies darauf, dass schon eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dafür geschlossen wurde und in dem erst kürzlich unterzeichneten neuen Bundes-Zielsteuerungsvertrag sind 75 Einheiten festgelegt.

Umstrukturierung läuft weiter

Egal ob nun ein Gesetz kommt oder nicht, pocht Biach auf die Errichtung der Primärversorgungseinheiten. Er betont, dass für die Patienten damit wohnortnah und schnell eine medizinische Versorgung zur Verfügung stehen werde. Und der Hauptverbands-Chef ruft auch dazu auf, "die Angst herauszunehmen". Es werde überall ein Arzt an oberste Stelle stehen und die Angst, den Hausarzt zu verlieren, sei unbegründet.

Das Gegenteil sei der Fall – "ohne Hausarzt geht das nicht." Die Primärversorgung werde ein Baustein in der Versorgungskette sein. Zuerst stehe die eigene Gesundheitskompetenz, dann folge die Gesundheitshotline, die derzeit als Pilotprojekt in drei Bundesländern läuft, dann komme die Primärversorgung, darüber die fachärztliche Versorgung und an der Spitze das Krankenhaus.

Die langen Wartezeiten auf CT- und MRT-Untersuchungen sollen spätestens im Sommer vorbei sein. Die mit den Instituten vereinbarte Regelung ist vom Vorstand des Hauptverbandes bereits beschlossen, nun muss noch die Trägerkonferenz im Juni zustimmen, erläuterte Biach. Dann sei das Vertragswerk in Kraft und ab dem Sommer würden die Rückstände abgearbeitet. Dann soll es für MR- maximal 20 Tage, für CT-Untersuchungen zehn Tage und für Akutfälle maximal fünf Tage Wartezeit geben. Eine gesetzliche Regelung, wie sie etwa die Volksanwaltschaft zuletzt trotz der Grundsatzvereinbarung neuerlich gefordert hatte, ist für Biach damit vom Tisch.

Digitalisierung geht voran

Bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA bietet der neue Hauptverbands-Chef den Ärzten, die mangelnde Benutzerfreundlichkeit kritisieren, an, dass man sich jeden einzelnen Fehler anschauen und beheben werde, sofern es sich nicht um Anwendungsfehler handle. ELGA ist für ihn aber "ein Erfolgsmodell wie die E-Card" und auch der roll-out laufe programmgemäß. Auch die E-Medikation, mit der alle Medikamente eines Patienten gespeichert werden sollen, macht für Biach Sinn, um Mehrfachverschreibungen und Wechselwirkungen zu verhindern. Dieses "gute Projekt" solle man nicht wegen Anlaufschwierigkeiten fallen lassen. Biach geht davon aus, dass die E-Medikation nach den technischen Problemen nun wie angekündigt im Frühjahr österreichweit starten wird.

Selbstbehalt als Ermessenssache

Selbstbehalte beim Arztbesuch will der Hauptverbands-Chef zumindest vorerst in der Autonomie der Träger belassen. Wenn man aber die Leistungen der Kassen harmonisiert, was Biach vorantreiben will, dann müsse man auch über einheitliche Beiträge und über die Selbstbehalte diskutieren. Für Biach sind Selbstbehalte "kein Dogma".

Wenn sie der Steuerung der Patienten dienen, wie etwa bei der SVA, wo sie bei Erreichen von vereinbarten Gesundheitszielen halbiert werden, dann hält er sie für "sehr klug". Ob dieses Bonus-Modell dann auch für andere Träger möglich wäre, will Biach zur Diskussion stellen. Die Einführung eines Malus lehnt er hingegen ab, weil er Menschen motivieren und nicht bestrafen wolle. (APA, 15.5.2017)