Was der ORF fordert.

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Eine Ausweitung und Aufwertung der TVthek wünscht sich der ORF-Publikumsrat.

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Wien – Dem ORF sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für seine Online-Aktivitäten zu eng. Das sagt er schon länger, am Dienstag präsentierte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz dem Publikumsrat ein Forderungsbündel für die "Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen". Unter anderem möchte man keine Beschränkungen für Apps mehr, GIS-Gebühr für Streaming der ORF-Programme und die Erlaubnis für Online-Spartenprogramme für Radio und TV.

Zuvor untermauerte Wrabetz die Relevanz seines Unternehmens mit einer eigens erstellten Integral-Studie: Für 81 Prozent der Österreicher sei der ORF "die erste Informationsquelle", 68 Prozent beurteilen die Nachrichten und Informationen der ORF-Angebote als "sehr bzw. eher glaubwürdig".

86 Prozent finden, der ORF sei als "starker, unabhängiger, öffentlich-rechtlicher Sender" wichtig für Österreich. Und 82 Prozent der 1.000 Befragten finden es sehr/eher wichtig, dass der ORF als sowohl im Fernsehen und Radio als auch Online anbietet.

"Entwicklungsgarantie"

Ein Ausbau der Online-Angebote sei also wichtig, schloss Wrabetz daraus. Und wünscht sich eine "Entwicklungsgarantie im digitalen Zeitalter". Die strengen Vorgaben für mobile Apps etwa hinderten den ORF daran, "seine Angebote in einer medienadäquaten Form für alle Plattformen aufzubereiten". Mit eigenen Online-Spartenkanälen könnte man "besondere Bedürfnisse des Publikums erfüllen". Von "neuen Werbeformen im Online-Bereich" sei der ORF derzeit abgeschnitten, "Online-Budgets wandern zunehmend aus Österreich ab".

Außerdem hält der ORF nichts von der Rechtsmeinung, wonach keine Gebühren zu zahlen sind, wenn man die ORF-Programme via Streaming empfängt: Dies "widerspricht der Mediennutzung im 21. Jahrhundert". Und schließlich hätte man gerne die Verfahrensdauer für die Prüfung neuer Online-Angebote (derzeit läuft etwa eines für den geplanten YouTube-Channel) verkürzt: Mit im Schnitt 161 Tagen in der ersten Instanz sei diese zu lang. "Es werden auch Vorhaben im Detail geprüft, deren Realisierung deutlich weniger Aufwand verursacht, als die Prüfung selbst."

Publikumsrat für längere Verweildauer in TVthek

ORF-Sendungen sollen künftig länger als sieben Tage in der TVthek des ORF abrufbar sein. Dafür spricht sich der ORF-Publikumsrat einstimmig in einer Resolution aus.

Der Publikumsrat begründet das mit der "durch die Digitalisierung sich verändernden Medien- und Kommunikationslandschaft und der stark wachsenden Bedeutung von Streamingdiensten".

Die Sieben-Tage-Frist steht im ORF-Gesetz, dafür bräuchte es eine Novelle des Gesetzes. Auch in Deutschland wird über eine Verlängerung der dort ebenfalls gültigen Sieben-Tage-Regel für öffentlich-rechtliche Sender diskutiert.

Die Resolution empfiehlt zudem ein "Kinderprogramm-Archiv" in der TVthek. (red, APA, 23.5.2017)