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Wer ab dem 1. Juli eine Prepaidkarte in Deutschland kaufen möchte, muss Identität nachweisen

Foto: REUTERS/Dado Ruvic

Wer ab dem 1. Juli 2017 eine Prepaidkarte kaufen möchte, muss in Deutschland seine Identität mit einem Ausweisdokument nachweisen. Dies schreibt das im Juni vergangenen Jahres verabschiedete Anti-Terror-Gesetz vor. Der Ausweis muss vom Telekommunikationsdienstleister überprüft werden, erst dann wird die SIM-Karte freigeschaltet.

Auch in Österreich geplant

In Österreich sollte ein vergleichbare Regelung bereits auf Schiene sein. Das Ende der Koalition zwischen SPÖ und ÖVP hat eine entsprechende gesetzliche Regelung verzögert, obwohl sie im Jänner beschlossen wurde. Besonders Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) machte sich dafür stark, da anonymer Sim-Karten "insbesondere von Kriminellen verwendet werden." Derzeit laufen Verhandlungen zwischen den beiden ehemaligen Regierungsparteien, ob der gesetzliche Rahmen vor der Wahl im Oktober kommt, ist derzeit unklar, wie der Standard aus Kreisen der Verhandler erfuhr.

Bis zu einer Regelung, kann man weiterhin einfach im Supermarkt eine SIM-Karte kaufen und damit anonym telefonieren und im Netz surfen.

Probleme

Die geplante Regelung wirft einige Fragen auf. So ist unklar, ob sie nur für Neukunden gelten soll oder auch die Daten aller derzeit aktiven Wertkarten-SIM-Nutzer eingesammelt werden müssen. Das wären weit über vier Millionen Kunden, was einen beachtlichen Aufwand und zahlreiche verärgerte Kunden für die Mobilfunker bedeuten würde. Für die Behörden gibt es aber noch weitere Probleme. Damit eine Telefonnummer zuverlässig einer Person zugeordnet werden kann, müsste auch sichergestellt werden, dass die SIM-Karten nach dem Kauf nicht weitergegeben werden. Außerdem stehen Verbrechern und Kriminellen auch andere Kommunikationswege zur Verfügung als das Handy mit Wegwerf-SIM-Karte, zum Beispiel die Internettelefonie. (sum, 2.6. 2017)