Das geplante Hotelprojekt am Obernberger See sorgt seit Jahren für Diskussionen.

Foto: natur refugia obernberger see ges.m.b.h.

Innsbruck – Das Landesverwaltungsgericht hat den positiven Naturschutzbescheid zum Hotelprojekt am Obernberger See bestätigt. Die Einsprüche seitens des Landesumweltanwaltes wurden abgewiesen. Nach sieben Jahren juristischen Gerangels scheint der Weg für das umstrittene Bauvorhaben am beliebten Ausflugsziel im Wipptal damit geebnet.

"Zeigt Stellenwert von Schutzgebieten"

"Damit ist der letzte Bescheid für uns positiv ausgefallen. Wir könnten zu bauen beginnen", sagt Projektbetreiber Clemens Unteregger. Seine Familie hatte schon das bisher am See befindliche Ausflugsgasthaus betrieben. Weil das in die Jahre gekommene Gebäude keine Betriebsanlagengenehmigung mehr erhielt und eine Renovierung zu aufwendig erschien, will man nun ein Seminarhotel mitsamt Terrassenrestaurant für Ausflügler bauen.

In den Boden eingelassene Wohncontainer mit einem Turm aus Holz und Glas sind geplant. Doch dagegen laufen Umweltschützer, allen voran Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer, Sturm. Dass seine Einwände gegen das Projekt abgeschmettert wurden, nimmt er ernüchtert zur Kenntnis: "Das zeigt den Stellenwert von Schutzgebieten in Tirol." In der Tat ist das Gebiet seit 1935 als Naturdenkmal geschützt und zudem als Landschafts- sowie Seenschutzgebiet ausgewiesen. Kostenzer prüft derzeit seine letzte Einspruchsmöglichkeit – sich wegen formaler Fehler an das Höchstgericht zu wenden.

Gasthaus ja, Hotel nein

Projektbetreiber Unteregger versteht wiederum den Widerstand des Landesumweltanwaltes gegen sein Hotel nicht: "Es gibt keine bessere, naturverbundenere Bauform als unsere." Kostenzer hält dagegen, dass er die Sinnhaftigkeit eines Gasthausbetriebes am See sehr wohl anerkenne, jedoch erschließe sich ihm nicht, wozu man deshalb ein Seminarhotel bauen müsse.

Trotz des positiven Urteils ist für die Projektbetreiber noch nicht alles in trockenen Tüchern. Denn es schwelt ein Streit um die Zufahrtsgenehmigung. "Die steht auf rechtlich schwammigen Füßen", weiß Unteregger. Anfang der 1970er-Jahre hatte die Familie mit den Landwirten im Gebiet vereinbart, die Zufahrtsstraße, deren Errichtung sie mitbezahlt hatte, mitnutzen zu dürfen. Weil damals keine andere rechtliche Lösung möglich war, wurde nur die landwirtschaftliche Nutzung erlaubt und sozusagen ein Auge zugedrückt.

"Heute wären andere rechtliche Lösungen möglich. Zudem nutzen mittlerweile viele diesen Weg nicht nur landwirtschaftlich", sagt Unteregger. Er sieht die Gemeinde am Zug, da die Zufahrt im Rahmen des Baurechtsverfahrens bereits geregelt worden sei. Wann er tatsächlich zu bauen beginnt, hält sich Unteregger offen: "Wir wurden sieben Jahre lang blockiert und starten bei null." (Steffen Arora; 8.6.2017)