Vitamin C wird Medikamenten mit ASS häufig hinzugefügt.

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Hersteller von Schmerzmitteln dürfen nicht damit werben, dass zusätzlich beigefügtes Vitamin C das Immunsystem unterstütze. Mit solch einer Werbung weise der beklagte Hersteller eines ASS-Präparats auf ein Anwendungsgebiet hin, für welches das Medikament nicht zugelassen sei, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Der erstmals in dem Medikament "Aspirin" eingesetzte Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) wird mittlerweile von zahlreichen Generikaherstellern angeboten. Im Ausgangsfall vertrieb das beklagte Unternehmen Brausetabletten mit 600 Milligramm ASS und 200 Milligramm Vitamin C.

Andere Zulassung

Das rezeptfreie Medikament ist für die Anwendungsgebiete "leichte bis mäßig starke Schmerzen" etwa "im Rahmen von Erkältungskrankheiten" oder "Fieber" zugelassen. Keine Zulassung hingegen hat es für die Stärkung des Immunsystems.

Die Werbeaussage "Eine Extraportion Vitamin C unterstützt das Immunsystem" verstößt laut OLG-Urteil deshalb gegen das Heilmittelwerbegesetz. Demnach ist eine Werbung für nicht von der Zulassung erfasste Anwendungsgebiete verboten. (APA, 14.6.2017)