Klagenfurt/Wien – In der Causa Motorbootunfall auf dem Kärntner Wörthersee ist die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt bereits einige Schritte weitergekommen. Bei dem Unfall am 2. Juni wurde ein Bauunternehmer getötet, er war aus dem von einem Ex-ORF-Manager gelenkten Boot gestürzt. Der Fahrer hatte laut Ermittlern 1,2 Promille Alkohol im Blut. Die StA ermittelt wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung "unter besonders gefährlichen Verhältnissen", Letzteres wegen der Alkoholisierung des Verdächtigen. Der Zweitbeschuldigte (laut StA "Vertrauensmann des Bootseigentümers", der selbst nicht an Bord war) sei nicht alkoholisiert gewesen.

Gutachten liegt vor

Laut StA-Sprecher liegt bereits das Gutachten eines bootstechnischen Sachverständigen vor, selbiges habe ergeben, dass das Boot kein technisches Gebrechen hatte. Auf das gerichtsmedizinische Gutachten warten die Ermittler noch, die genauen Todesumstände und -ursache seien daher noch nicht bekannt.

Die zwei Beschuldigten, für die die Unschuldsvermutung gilt, sowie Zeugen wurden bereits einvernommen. Der Hauptbeschuldigte ist gemäß StA nicht geständig, er habe sinngemäß ausgesagt, keine waghalsigen Manöver gefahren zu sein. Der Zweitbeschuldigte und die Zeugen hätten allerdings anderes berichtet: Der Motorbootlenker sei äußerst forsch bzw. sehr ungewöhnlich gefahren. Das Kärntner Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. (Renate Graber, 17.6.2017)