Beim Nova-Rock-Festival im burgenländischen Nickelsdorf war bargeldloses Bezahlen über eine eigene "Cashless Card" bereits im Vorjahr Standard und heuer ebenso weit verbreitet. Auch in anderen Lebensbereichen hat man dank Fintechs immer öfter ohne Bargeld das Auslangen.

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Wien – Bei nahezu jedem Kaufvorgang sehen sich zahlungswillige Kunden unweigerlich mit der Frage nach der gewünschten Zahlungsart konfrontiert. An der Supermarktkasse ebenso wie im Online-Shop steht eine breite Palette von Zahlungsmitteln und -methoden zur Verfügung, und die Auswahl wächst rasant.

Neben den klassischen Bargeldalternativen wie Bankomat- und Kreditkarte greifen immer mehr Kunden zu E-Wallets (z. B. Paypal oder Skrill), Prepaid-Karten (u. a. die in Österreich entwickelte Paysafecard), Bezahl-Apps und anderen Smartphone-basierten Optionen, Online-Überweisungs- und -Bezahlsystemen (die deutsche Sofort- sowie die österreichische EPS-Überweisung) oder kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten per Handy und Karte.

Die Frage, wie Kunden in Zukunft für Einkäufe bezahlen werden, beschäftigt nicht nur traditionelle Zahlungsmittelanbieter wie Banken und Kreditkartenhäuser, sondern bringt vor allem Start-ups aus der Finanztechnologiebranche, kurz Fintechs, aufs Tapet. Kreative Köpfe arbeiten an immer einfacheren, schnelleren und besseren Alternativen zu klassischen Bezahlmethoden.

Was bis vor kurzem noch nach Zukunftsmusik klang, ist in Zeiten der digitalen Revolution und Finanzinnovation längst Realität. Bezahlen mittels Chip in einem Armband und NFC-("Near Field Communication"-)Sticker ist ebenso möglich wie der Einsatz biometrischer Verfahren mittels Finderabdruck, Selfie oder Netzhautscan. Auch sprachgesteuertes Banking, etwa über Amazons Alexa, könnte sich hierzulande bald in die Liste verfügbarer Zahlungsoptionen einreihen.

Alternativen Anbietern den Markteintritt zu erleichtern ist Ziel der neuen Payments Services Directive (PSD II), die bis 13. Jänner 2018 in nationales Recht umzusetzen ist. Während in Deutschland bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt, wartet die heimische Zahlungsbranche schon ungeduldig auf das österreichische Umsetzungsgesetz. Eine wesentliche Neuerung besteht z. B. darin, dass Banken Schnittstellen für neue Zahlungsmethoden und Kundeninformationsdienste bereitstellen und Fintechs damit den Marktzugang gewähren müssen.

Zahlreiche Vorteile

Welche Bezahloptionen sich langfristig durchsetzen, wird immer mehr vom Kunden bestimmt. E-Wallets, Apps und sonstige elektronische Bezahloptionen sind rasch (online) erhältlich und bieten zahlreiche Vorteile. Sie sind einfach zu bedienen und stellen vielfach ein Zahlungserlebnis dar. Digitale Zahlungsmittel und -methoden versprechen Anonymität, was in Zeiten zunehmender Internetkriminalität attraktiv erscheinen mag. Eine große Palette an Zahlungsalternativen forciert zudem den Wettbewerb unter den Anbietern und verbilligt die Instrumente zugunsten der Nutzer.

Eine wachsende Vielfalt von Zahlungsanbietern bringt aber auch neue rechtliche Risiken mit sich, vor denen Nutzer geschützt werden wollen. Die auf den Zahlungsverkehr anzuwendenden Gesetze – darunter das Bankwesen- und Zahlungsdienstegesetz – sehen zahlreiche spezifische Kundenschutzbestimmungen vor.

So sind Nutzern frühzeitig und in transparenter Weise ausreichend Informationen (u. a. über die Kosten) zur Verfügung zu stellen. Weiters gelten zwingende Regelungen zur Ausführung von Zahlungsvorgängen, die Buchung und Verfügbarmachung von Geldern, die Sperrung von Zahlungsinstrumenten und die Haftung im Falle nichtautorisierter Zahlungen.

Rücktrittsrecht im Internet

Bei Interneteinkäufen genießen Verbraucher auch die von Webshops einzuhaltenden Regeln im Fernabsatz, wodurch z. B. von Online-Einkäufen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angaben von Gründen zurückgetreten werden kann. Bereits geleistete Zahlungen, einschließlich Kosten für Standardlieferungen, sind rückzuerstatten, und zwar – sofern nichts anderes vereinbart wurde – über dasselbe Zahlungsmittel, das ursprünglich verwendet wurde.

Stellen Kunden hingegen ihre sensiblen Bankdaten einer Nichtbank zur Verfügung, so können sie zwar den allgemeinen Schutz ihrer Daten erwarten, nicht aber den besonderen Schutz von Bankgeheimnissen. Darüber hinaus haben auch nur konzessionierte – und dementsprechend staatlich beaufsichtigte – Institute die strengen Ordnungs-, Sorgfalts-, Haftungs- und Kundenschutzvorschriften einzuhalten.

Das gilt auch für gesetzliche Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen ebenso wie die Einlagen- und Kundengeldsicherung. Von Nichtbanken gehaltene oder in Kryptowährungen wie Bitcoin veranlagte Gelder können schlimmstenfalls in einem Totalverlust enden. Und bei Zahlungsmittelanbietern aus Offshore-Ländern fehlt oftmals auch der effektive Rechtsschutz. (Andrea Gritsch, 20.6.2017)