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Bisher ist der Hufschmied ein Teilgewerbe, laut ursprünglichen Koalitionsplänen hätte er in die Liste der reglementierten Gewerbe wandern sollen. Nun ist vielleicht doch wieder alles anders.

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Wien – Das vorzeitige Aus der rot-schwarzen Regierung hat zu ein paar Extrarunden bei der Gewerbeordnung geführt. Die SPÖ wollte die eigentlich fix und fertig paktierte Reform nicht mehr mittragen. Seit Mitte Mai haben die Regierungsparteien deshalb mit der Opposition über weitere Erleichterungen für die freien Gewerbe verhandelt. Am Donnerstag soll die Novelle den Wirtschaftsausschuss passieren.

Die ganz großen Revolutionen dürfte es aber weiterhin nicht geben. Was am Mittwoch aus Verhandlerkreisen zu erfahren war: Im Bereich der sogenannten Nebenrechte soll noch einmal nachgebessert werden. Was damit gemeint ist: Derzeit gibt es keine genaue Grenze, in welchem Ausmaß ein Unternehmer, der eines der 440 freien Gewerbe ausübt, Leistungen in einem anderen Gewerbe ausüben darf. Im Gesetz steht lediglich, es muss sich um einen "geringen Umfang" handeln.

30 Prozent Umsatz in anderen Bereichen

Ursprünglich hatten sich SPÖ und ÖVP darauf geeinigt, dass es künftig konkrete Prozentsätze geben wird. Demnach dürfen bis zu 30 Prozent des Umsatzes in einem anderen freien Gewerbe erwirtschaftet werden (bei den reglementierten Gewerben sind es 15 Prozent).

An diesen Prozentsätzen soll sich auch nichts mehr ändern, der bürokratische Ablauf soll aber vereinfacht werden. Wer also mehr als 30 Prozent Umsatz in einem anderen Gewerbe macht, müsste keinen zweiten Gewerbeschein lösen, sondern lediglich melden, dass er neben seiner Haupttätigkeit "zusätzliche Tätigkeiten" anbietet.

Nur Verwaltungsstrafe

Diskutiert wurde auch, dass bei Verfehlungen weniger hart sanktioniert werden soll. Wer also zu viel Umsatz in einem anderen Gewerbe macht, war ursprünglich von einer Gewerbescheinentziehung bedroht, nun soll es nur mehr eine Verwaltungsstrafe geben.

Dass die Unternehmen bei der Grundumlage, die für die Lösung eines Gewerbescheins anfällt, entlastet werden sollen, stand schon länger außer Streit. Das war Teil der von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl angekündigten Kammerreform. Demnach entfällt eine Mehrfach-Grundumlage, wenn mehrere Gewerbe innerhalb einer Fachgruppe betrieben werden. Dadurch sollen sich die Unternehmer etwa acht Millionen Euro ersparen.

Ringen um reglementierte Gewerbe

Bis zuletzt offen war, wie viele reglementierte Gewerbe es künftig geben soll. Aktuell gibt es deren 80. Laut den ursprünglichen Plänen wäre die Zahl sogar auf 81 gestiegen, weil der "Hufschmied", der bisher ein sogenanntes Teilgewerbe war – hier gibt es einen vereinfachten Zugang -, in die Liste der reglementierten Gewerbe aufgenommen werden sollte.

Über die Hufschmiede, aber auch über einige andere Bereiche wurde am Mittwoch noch intensiv verhandelt. Die SPÖ hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass nur dann ein Befähigungsnachweis verlangt werden soll, wenn es um den Schutz von Leib und Leben, Vermögen oder Umwelt geht. In welchen Fällen genau ein erhöhtes Schutzniveau nötig ist, war aber immer strittig.

Opposition gefordert

Während SPÖ und ÖVP für diese Teile der Gewerbeordnung nicht auf die Opposition angewiesen sind, brauchen sie bei einem anderen Teil – dem Betriebsanlagenrecht – eine Verfassungsmehrheit. Ohne Zustimmung von FPÖ oder Grünen wäre diese nicht gegeben. Bei diesem Thema geht es um die Zusammenlegung von bau- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen (Ländersache) mit der Genehmigung von Anlagen (Bundesangelegenheit). Die Grüne haben bereits ein Nein angekündigt. "Da wird der Umwelt- und Nachbarschutz zu sehr anderen Interessen nachgereiht", sagte die grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner. FPÖ-Wirtschaftssprecher Axel Kassegger sprach von "ergebnisoffenen" Verhandlungen. (go, 21.6.2017)