Mit 16 Jahren darf man App-Bestimmungen zustimmen – für Kritiker ist das Alter zu hoch angesetzt.

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Wien – Noch ehe die Begutachtungsfrist für das neue Datenschutzgesetz vorbei ist, gibt es schon eine Regierungsvorlage. Datenschützer Max Schrems nennt das "äußerst besorgniserregend". Dabei gibt es viel Kritik an dem geplanten Gesetz, mit dem der Datenschutz anhand der ab Mai 2018 gültigen EU-Grundverordnung reformiert wird.

Der IT-Rechtsanwalt Lukas Feiler nennt den Gesetzesentwurf im Gespräch mit dem STANDARD eine "Minimalversion", die den EU-Vorgaben teilweise widerspricht. So können österreichische Nutzer ihre Beschwerden, solange sie keinen Schadenersatz fordern, nicht vor ordentliche Gerichte bringen. Einzig die Datenschutzbehörde ist für die Durchsetzung ihrer Rechte zuständig. Außerdem können öffentliche Stellen für Datenschutzverletzungen nicht bestraft werden.

"Ob damit der Entwurf eine effektive Rechtssetzung im öffentlichen Bereich sicherstellt, scheint zumindest fraglich", sagt Schrems. Er vermisst außerdem die Möglichkeit, dass Verbraucherverbände Klagen für Nutzer übernehmen. "Es ist politisch absurd: Deutsche Verbraucherverbände könnten jetzt ein österreichisches Unternehmen klagen, wenn es dort tätig ist, aber umgekehrt ist das nicht möglich", so Schrems zum STANDARD.

"Offenbar zu hastig geschriebenen Entwurf"

Kritik gibt es auch von der Datenschutzbehörde. Sie bemängelt in ihrer Stellungnahme, dass "verdeckte Ermittlungen durch Private" ermöglicht werden sollen. Dem steht die Behörde "aufgrund des in der Praxis sich zeigenden Missbrauchspotenzials kritisch gegenüber". Im Hinblick auf die Videoüberwachung warnt Schrems davor, dass Videoaufnahmen ohne Anlassfall ausgewertet werden können. Das sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich". Die Datenschützer von Epicenter Works (früher AK Vorrat) sprechen von einem "offenbar zu hastig geschriebenen" Entwurf.

Das Bundeskanzleramt, das die Regierungsvorlage einbrachte, wollte sich nicht äußern. Kritik gibt es von den Oppositionsparteien. Der grüne Klubobmann Albert Steinhauser sagt zum STANDARD, dass das Gesetz "in dieser Form definitiv nicht beschlussreif" sei. "Gerade bei einer so wichtigen Materie darf es jetzt keinen Husch-Pfusch-Beschluss geben", so Steinhauser. Nikolaus Scherak, stellvertretender Klubobmann der Neos, kritisierte mangelnde Übergangsregelungen für bisher gültige Einwilligungen, die zu einem "massiven Schaden für Unternehmer" führen könnten. Außerdem äußerte er "Bedenken hinsichtlich des neuen Strafverfahrens der Datenschutzbehörde, was die Verhängung von Strafen in Millionenhöhe durch eine Verwaltungsbehörde betrifft". (Fabian Schmid, 23.6.2017)