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Liviu Dragnea (links) hat sich der Regierung seines Parteifreunds Sorin Grindeanu (rechts) entledigt.

Foto: AP Photo/Vadim Ghirda

Bukarest/Wien – In Rumänien soll eine neue Regierung gebildet werden, nachdem das Kabinett des sozialdemokratischen Premiers Sorin Grindeanu (PSD) diese Woche durch einen Misstrauensantrag der eigenen Partei gestürzt worden war. Forderungen nach Neuwahlen wies Staatschef Klaus Iohannis zurück – er wolle das Land nicht in eine "tiefe Krise" stürzen.

Neue Mehrheiten im Parlament zeichnen sich nicht ab. Die oppositionelle Nationalliberale Partei (PNL) lehnte eine Zusammenarbeit mit der PSD als "politisch unanständig" ab. Dies und Iohannis' Aussage, es müsse sich beim neuen Premier um eine "unbescholtene Person mit einer parlamentarischen Mehrheit im Rücken" handeln, legen nahe, dass die PSD und ihr Koalitionspartner, die Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE), erneut eine Regierung bilden werden.

PSD-Chef Liviu Dragnea sucht nun offenbar nach einer fügsamen Person für den Job des Premiers. Hintergrund des Spektakels ist der offensichtliche Versuch Dragneas, mittels Eingriffen in die Justizgesetzgebung einem weiteren Gerichtsurteil zu entgehen. Der bereits wegen Wahlbetrugs verurteilte Dragnea steht nämlich zusammen mit seiner Exfrau Bombonica Prodana wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht.

Massive Proteste

Dragnea wird vorgeworfen, dass er 2012 als Kreisratsvorsitzender im südrumänischen Teleorman Beamte des Jugendamts veranlasste, zwei Personen formal einzustellen, obwohl diese eigentlich für die PSD-Lokalorganisation arbeiteten. Der Schaden beträgt umgerechnet etwa 24.000 Euro.

Ein erster Manipulationsversuch scheiterte, als die Regierung im Februar nach wochenlangen massiven Straßenprotesten eine Verordnung zurücknehmen musste, die die Antikorruptionsgesetze deutlich milderte und für die Ahndung von Amtsmissbrauch eine Bagatellgrenze von umgerechnet etwa 45.000 Euro einführte. Dragneas Zerwürfnis mit dem bisherigen Premier Sorin Grindeanu wird darauf zurückgeführt, dass Letzterer sich zuletzt immer weniger willig zeigte, derart eklatante Eingriffe in die Justizgesetzgebung vorzunehmen.

Das Verfassungsgericht hat indes einer Klage von Dragneas Exfrau stattgegeben, wonach die Gesetzgebung zum Amtsmissbrauch sehr wohl eine Schadensgrenze vorsehen müsse. Das Parlament ist nun verpflichtet, eine solche doch noch festzulegen. (Laura Balomiri, 23.6.2017)