Die Radetzkykaserne im niederösterreichischen Horn.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Wien – Die militärinterne Untersuchungskommission, die nach dem Tod eines Rekruten im Rahmen eines Marsches bei großer Hitze in Horn eingesetzt worden ist, kommt in einem vorläufigen Ergebnis zu dem Schluss, dass dem Heer keine Verfehlungen angelastet werden können.

Das Heer habe begleitende Maßnahmen zum Marsch "umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet", hieß es in einer Aussendung des Verteidigungsministeriums am Freitag. Zu diesen Maßnahmen wurden gezählt: Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und Abnahme der Ausrüstung. Auch die Sanitätsversorgung habe einwandfrei funktioniert – "einschließlich der vorsorglichen Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes".

Wörtlich heißt es dazu in der Aussendung: "Anonyme Vorwürfe, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, entbehren nach den durch die Kommission vorgenommenen Erhebungen ebenso jeglicher Grundlage wie die Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor über 20 Rekruten bewusstlos geworden seien oder dass bei den Befragungen der Rekruten durch die Kommission deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien."

Nach drei Kilometern Marsch zusammengebrochen

Der Soldat der Garde war am 3. August bei einem Marsch im Rahmen der Grundausbildung nach etwas mehr als drei Kilometern in der Nähe der Kaserne zusammengebrochen. Er verstarb später im Landesklinikum Horn. Die Staatsanwaltschaft Krems hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren vorerst gegen unbekannt eingeleitet. Am 11. August gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der 19-Jährige an einem seltenen akuten Infekt gelitten hatte. Festgestellt wurden die Keime Haemophilus influenzae und Streptokokkus pneumoniae.

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) setzte nach dem Todesfall eine militärinterne Untersuchungskommission ein. Mit der Leitung wurde Brigadier Hans Rathgeb beauftragt, der Präsident des Landesgerichts Salzburg. Die Kommission hat die ersten Ergebnisse intern am 29. August vorgelegt, Freitagmittag folgte die offizielle Aussendung des Ministeriums. Befragt wurden laut Aussendung die "an der Rettungskette unmittelbar beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen".

Weitere Untersuchungen

Weitere Untersuchungen werden von der sechsköpfigen Kommission noch durchgeführt, etwa ob der Marsch entsprechend den geltenden Regeln des Bundesheers stattgefunden habe. Auch die rechtskonforme Anwendung der Regelungen für den Dienst bei außergewöhnlichen Temperaturen ("Hitzeerlass") wird weiter geprüft. Darum ersucht hat die Disziplinar- und Beschwerdeabteilung des Ministeriums.

Das medizinische Sachverständigengutachten liegt laut dem Ministerium noch nicht vor. Auch dieses soll aber im abschließenden Bericht zusammengefasst werden.

Eine weitere Kommission unter Günter Höfler, Leiter der österreichischen Militärvertretung Brüssel, nimmt das System der Ausbildung und die Vorschriften unter die Lupe.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen laufen weiter, wurde am Freitag bekannt. (krud, 1.9.2017)