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Google wehrt sich gegen die EU-Strafe.

Foto: Reuters

Ende Juni hat die EU-Kommission eine Rekordstrafe gegen Google verhängt: 2,42 Milliarden Euro soll das Unternehmen für die angebliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zahlen. Nun folgt der Widerspruch.

Mitteilung

Google hat offiziell Einspruch gegen das Urteil der EU eingereicht, wie das Unternehmen mittlerweile offiziell bestätigt. Damit geht das Verfahren nun in die nächste Instanz, der Europäische Gerichtshof wird entscheiden. Derartige Verfahren dauern dort mindestens eineinhalb Jahre. Angesichts der Komplexität des Falls rechnen Experten aber eher mit zwei Jahren.

Konkret geht es in dem Verfahren um Google Shopping. Durch die Einbettung des Services direkt in die Google-Suche würden andere Preisvergleichsdienste benachteiligt, argumentiert die Kommission. Google stimmt dieser Einschätzung nicht zu und meint etwa, dass Google Shopping schlicht eine weitere Form der Suche sei, und insofern ein neues Feature, das im Interesse der eigenen Konsumenten stehe.

Geschluckt

Auch wenn Google nun Einspruch erhebt, hat das Unternehmen die Strafe bereits im letzten Quartal verbucht – und weitgehend unbeeindruckt geschluckt. Die Google-Mutter Alphabet konnte trotz der Rekordstrafe noch immer einen Gewinn von drei Milliarden Euro im betreffenden Zeitraum verbuchen.

Unabhängig vom jetzigen Einspruch wird Google seine Suchergebnisse in Europa übrigens trotzdem anpassen, um weiteren Strafen zu entgehen. Bereits Ende August hatte eine Google-Sprecherin dies gegenüber Bloomberg bestätigt. Die EU hatte Google ab dem 28. September laufende Strafen in der Höhe von fünf Prozent des täglichen Umsatzes angedroht, falls sich das Unternehmen nicht beugen sollte. Dagegen hätte Google eigentlich mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen können, hat sich aber offenbar gegen diesen Schritt getan.

Niederlage erwartet

Die Art der Vorgehensweise lässt die Vermutung aufkommen, dass Google auch in der Berufung mit einer Niederlage rechnet. Bei Axios geht man etwa davon aus, dass das Unternehmen aus prinzipiellen Gründen Einspruch erhebt, da man überzeugt ist, dass all die Services der eigenen Suche rechtmäßig sind. Das finanzielle Risiko scheint man dabei bewusst in Kauf zu nehmen, immerhin könnte in einer Berufung die Strafe noch weiter angehoben werden.

Doch auch sonst ist diese Strategie durchaus riskant, könnte sie die Wettbewerbshüter doch zusätzlich gegen Google aufbringen. Bereits jetzt läuft noch ein zweites EU-Verfahren gegen das Unternehmen, bei dem es um das mobile Betriebssystem Android geht. Angesichts des für viele Beobachter überraschend harten Google-Shopping-Urteils ist auch in diesem Fall eine Verurteilung wahrscheinlich – und zwar eine, die Google deutlich härter treffen könnte, geht es hier doch um eines der zentralen Produkte des Konzerns. (apo, 11.9.2017)