2014 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Zugangssperren zu Websites ein geeignetes Mittel gegen Film- und Musikpiraterie sind.

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Solche und ähnliche Informationen erhalten Kunden von heimischen Internetprovidern, wenn sie eine gesperrte Website aufrufen wollen.

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Netzsperren gegen Seiten mit illegal zur Verfügung gestellten oder verlinkten Filmen und Musik erhitzen in Österreich seit Jahren die Gemüter. Mehrere Provider müssen bestimmte Download- und Streamingportale für ihre Nutzer sperren. Grund sind einstweilige Verfügungen seitens der Rechteinhaber. Der Oberste Gerichtshof hatte 2014 beschlossen, dass Netzsperren ein zulässiges Mittel bei Urheberrechtsverletzungen sind. Für Nutzer bleibt die Situation aber mitunter sehr undurchsichtig.

Fünf Portale gesperrt

So gibt es keine zentrale Informationsstelle für Privatnutzer, um zu sehen, welche Seiten von den Zugangssperren betroffen sind. Surfen sie eine betroffene Seite an, wird am jeweiligen Provider die Sperrinformation gezeigt. Warum der Zugang beschränkt wird, ist daraus jedoch nicht immer ersichtlich.

Nur der Mobilfunker T-Mobile führt auf seiner Website einen immer wieder aktualisierten Blogeintrag, der zeigt, welche Seiten aufgrund von einstweiligen Verfügungen durch das Handelsgericht Wien gesperrt werden müssen. Aktuell sind das:

kinox.tv
kinox.to
kinox.am
kinox.nu
kinox.pe
kinox.me
movie4k.tv
movie4k.to
movie4k.me
movie.to
movie2k.pe
movie2k.cm
szene-streams.com
filme-streamz.com
kkiste.to

Andere Provider machen keine derartigen Angaben und sind dazu auch nicht verpflichtet. Der Verein für Antipiraterie (VAP) bestätigt, dass derzeit die Portale Kinox, Movie4k, Kkiste, Filme-streamz und Szene-Streams von den Sperren betroffen sind. Auch Kino.to gehört dazu – die Seite wurde allerdings 2011 von der deutschen Kriminalpolizei vom Netz genommen. Laut dem Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) müssen diese Websites derzeit von etwa zehn Providern gesperrt werden.

"Die Musikindustrie wartet"

Vor Gericht werden die einstweiligen Verfügungen teilweise angefochten. So sollten ursprünglich unter anderem mehrere Domains von The Pirate Bay sowie Isohunt gesperrt werden, diese Verfügungen waren allerdings im Juni 2016 wieder aufgehoben worden. Wie lange das so bleibt ist fraglich. "Die Musikindustrie wartet auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu den Zugangssperren zu The Pirate Bay und drei weiteren Torrent-Seiten, wobei diese in erster Instanz angeordnet waren", so der VAP zum STANDARD.

Die Provider kritisieren, dass die Sperraufforderungen sie in eine Richterrolle drängten und sie über die Netzzensur entscheiden müssten. Die Rechteinhaber wiederum argumentieren, dass gegen die Betreiber der Seiten nur selten etwas auszurichten sei und man in Österreich nicht gegen Privatnutzer vorgehen könne.

Zentrale Clearingstelle gefordert

Die ISPA fordert daher die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle, die als unabhängige Instanz über Netzsperren entscheiden soll. Dort könnten auch Nutzer transparent darüber informiert werden, welche Seiten warum bei welchem Provider nicht zugänglich sind.

In den meisten heimischen Parteien herrscht mehr oder weniger Einigkeit, dass Netzsperren kein geeigneter Weg sind. SPÖ, FPÖ, Neos und Grüne lehnen die Sperren aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ab. Für Grüne und Neos ist die Löschung illegaler Seiten zu bevorzugen. Nur die Liste Pilz sieht Zugangssperren für gerechtfertigt an, allerdings sollten Gerichte von Fall zu Fall entscheiden. (Birgit Riegler, 26.9.2017)