Wien – Die Klage der Mediengruppe "Österreich" gegen eine Vertreterin der SPÖ-Bezirksorganisation Sektion 8 (Wien Alsergrund) ist offenbar noch nicht vom Tisch. Via Twitter veröffentlichte die Sektion 8 am Dienstag eine Gegendarstellung, um die Behauptung zurückzunehmen, dass die Mediengruppe Österreich gegen das Urteil in erster Instanz kein Rechtsmittel eingelegt habe. Der Gerichtsbescheid erging Anfang August.

In der Gegendarstellung heißt es: "Die Mediengruppe Österreich GmbH hat gegen dieses Urteil jedoch fristgerecht Berufung eingelegt, sodass die Gerichtsentscheidung nicht in Rechtskraft erwachsen ist". Eine Anfrage von derStandard.at bei "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner, ob die Entscheidung rechtskräftig sei, blieb damals unbeantwortet.

Wie berichtet hatte die Mediengruppe "Österreich" wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt. Anlass waren E-Mails an Unternehmen, die die Sektion 8 im Rahmen ihrer Kampagne "#KeinGeldfuerHetze" verschickte. Darin warf sie "Österreich vor, den Ehrenkodex der österreichischen Presse nicht anzuerkennen, "oftmals vom Presserat verurteilt" worden zu sein und "journalistische Hetze" zu betreiben.

Das Handelsgericht Wien sah wahre Tatsachenbehauptungen bzw. ein zulässiges Werturteil. Die Mediengruppe Österreich hat laut eigenen Angaben dagegen berufen. (red, 26.9.2017)