Salzburg – Eine 34-Jährige ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Salzburgerin soll 2015 und 2016 auf Facebook und Whatsapp Bilder und Texte mit Nazi-Gedankengut verherrlicht haben. In ihrer Wohnung wurden einschlägige Gegenstände und Musik-CDs sichergestellt.

Die bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich zum Teil geständig. Das Urteil des Geschworenengerichts ist nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher des Landesgerichts, Peter Egger. Der Verteidiger hatte zwar auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab.

Halskette mit Hakenkreuzanhänger

Der Salzburgerin wurde zur Last gelegt, die illegalen Facebook-Einträge nicht nur geteilt, sondern einige Postings auch selbst ins Internet gestellt zu haben. Sie soll sich mit einem T-Shirt, auf dem die Doppelrune SS abgebildet war, und mit einer Halskette mit Hakenkreuzanhänger dargestellt haben. "Mein damaliger Freund sagte, das sieht sexy aus. Ich wollte ihm imponieren", rechtfertigte sich die Angeklagte.

Gabt dem "Ex" Mitschuld

Sie habe in einschlägigen Facebook-Gruppen eine Heimat gefunden, sie sei durch ihr Verhalten als Frau anerkannt worden, sagte die Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. Zu rund zehn öffentlichen Nazi-Postings zeigte sich die Frau geständig. "Mein Freund sagte, wenn ich das mit den Postings nicht mache, bin ich ein Verräter", gab sie dem "Ex" eine Mitschuld. Dieser habe auch in ihrem Namen gepostet. Sie wisse, das sie einen Fehler gemacht habe, aber das Ausmaß ihres Verhalten sei ihr nicht bewusst gewesen, sagte die 34-Jährige reuevoll. Mittlerweile sei sie umgezogen und habe auch alle einschlägigen Sachen weggeschmissen. Mit der Ideologie des Nationalsozialismus könne sie sich jedenfalls nicht identifizieren, betonte die Frau.

Postings gelöscht

Verteidiger Wolfgang Hauptmann erklärte, die Angeklagte sei durch ihren damaligen Lebensgefährten, von dem sie sich mittlerweile getrennt habe, in diese Internetkreise gekommen und von insgesamt 95 Facebook-Gruppen eingeladen worden. Sie habe aber nie an diversen Veranstaltungen oder Treffen teilgenommen. Bevor noch die Ermittlungen gegen die Frau begonnen hätten, habe sie sich von diesen Gruppen getrennt und die Postings gelöscht. "Ich wusste, das sind nicht die richtigen Leute", sagte die Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

T-Shirts mit Hitler-Porträts

Den Besitz von einschlägigen Gegenständen – beispielsweise T-Shirts und Briefmarken mit Hitler-Porträts sowie Flaggen mit Reichsadler – gab die Frau zu. Sie habe einiges online über den "Reichsversand" im Internet "legal" gekauft. Bekannte hätten gemeint, sie würden solche Dinge jahrelang posten und es sei ihnen bisher nichts passiert. "Sie wurden zweimal auf Facebook gesperrt und haben sich darüber lustig gemacht", warf die Vorsitzende ein. "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber das Ausmaß war mir nicht bewusst", sagte die 34-Jährige. Die von einem anderen Freund geschenkten Musik-CDS habe sie in einer Kiste auf einen Kasten gestellt und auch keines dieser Lieder verbreitet.

Die Angeklagte wurde auch zu einer Runenschrift befragt, die auf ihrem Arm tätowiert ist. Die Zeichen würden den Namen ihrer Tochter darstellen, die Doppel-S-Runen seien Bestandteil des Namens und hätten deshalb mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun, betonte die Salzburgerin. Sie konnte sich zudem laut ihrem Verteidiger nicht erinnern, dass sie Whatsapp-Nachrichten mit der Abbildung des Hitlergrußes, einer Hakenkreuz-Flagge oder mit dem Wortlaut "Ökostrom Asylanten" versendet habe. Die Frau fand eine Erklärung dafür: Womöglich habe ihr damaliger Freund, der ihr Handy und ihren Laptop mitbenutzt habe, diese Inhalte verschickt. (APA, 25.10.2017)