Da die Studie den Cannabiskonsum zu nicht-medizinischen Zwecken untersuchen will, darf sie nicht durchgeführt werden, heißt es vonseiten des Schweizer Bundesamts für Gesundheit.

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Bern – Schätzungen zufolge konsumieren in der Schweiz zwischen 350.000 bis 500.000 Menschen regelmäßig Cannabis-Produkte. Deshalb hatte die Stadt Bern für die Universität einen Forschungsauftrag vergeben. Es sollte die Frage geklärt werden, wie sich das Konsum- und Kaufverhalten von Cannabis-Konsumenten verändert, wenn diese einen geregelten Zugang zur Droge haben. Auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Studienteilnehmer sollten untersucht werden.

Geplant war, Cannabis in Apotheken zu verkaufen. Im Frühling stellten das Institut für Sozial- und Präventivmedizin und das klinische Studienzentrum der Universität Bern beim Bund ein Gesuch für die wissenschaftliche Studie. Das Ergebnis: Die Universität darf keine Studie zum legalen Verkauf von Cannabis für den Eigengebrauch durchführen. Eine solche Untersuchung erlaube das geltende Gesetz nicht, kommt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit zum Schluss. Konkret verbiete das Betäubungsmittelgesetz den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Dienstag.

Doch ganz schlägt das BAG den Wissenschaftern die Türe nicht zu. Grundsätzlich würde es das Bundesamt begrüßen, wenn neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich analysiert werden könnten, wie es in der Mitteilung weiter schreibt. Um solche Studien zu ermöglichen, müsste das Gesetz aber mit einem "Experimentartikel" ergänzt werden. Die Universität kann nun innerhalb von 30 Tagen gegen den Entscheid Beschwerde erheben. (APA, sda, 14.11.2017)