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Karl-Heinz Grasser (rechts) und sein Anwalt Manfred Ainedter werfen den Medien Rufmord vor.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Der Journalistenandrang war groß im Wiener Café Landtmann, in das die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser für Mittwochvormittag gebeten hatten. Serviert bekamen die Medienvertreter dort Medienschelte – in Form eines 506-seitigen "Rechtsgutachten zur Frage nach einer Vorverurteilung der Herren Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech" durch Berichterstattung zur Causa Buwog. Die drei Herren haben die Expertise in Auftrag gegeben, und die Antwort der deutschen Anwälte Ralf Höcker und Anja Wilkat fällt eindeutig aus: "Das ist Vorverurteilung bis zum Gehtnichtmehr. Wir meinen nicht, dass das Strafverfahren noch fair sein kann", fasste "Festredner Höcker" (Grasser-Anwalt Manfred Ainedter) zusammen.

ORF

1.000 Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften habe man untersucht, Auszüge aus Hörfunk- und Radiosendungen, Bücher sowie Fotos und Mitschnitte von Veranstaltungen. Dabei habe man herausgefunden, dass "Medien, aber auch die staatliche Justiz, Politik und Hochschulen zusammengearbeitet" hätten, das sei "Filz". Laut Höcker sind "Journalisten aus ihrer Rolle gefallen, wollen bestimmte Personen in den Knast schreiben". Über Entlastendes hätten sie nicht berichtet, aus nichtöffentlichem Material schon.

Stoff für Kabarett

Höcker und Ainedter zitierten aus Berichten, Satirestücken, sprachen von der Verlesung geheimer Abhörprotokolle ("Supernackt") im Audimax der Uni Wien durch Kabarettisten unter Duldung des damaligen Dekans der rechtswissenschaftlichen Fakultät Heinz Mayer. Übrigens sei da falsch zitiert worden. Meischberger habe gefragt "Wo woa mei Leistung?" und nicht "Was woa mei Leistung". Zudem erinnerte Ainedter an eine Hausdurchsuchung bei Grasser, zu der die Staatsanwaltschaft Medien "einlud". Was später vom Gericht als rechtswidrig erkannt wurde.

Zudem werfen die Juristen der Justiz "Amtsmissbrauch" vor: Sie habe "mitgemacht" und den Medien Dokumente aus dem nichtöffentlichen Ermittlungsverfahren gesteckt. "Rufmord" habe das bewirkt, auch der ORF habe versucht, die Angeklagten "lächerlich zu machen". Mit Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs sei man gescheitert, so Ainedter, den Presserat habe man nie eingeschaltet.

Unschuldsvermutung "bloße Förmelei"

Das "Mediengutachten" wurde dann auch noch von der Linzer Uniprofessorin für Verwaltungsrecht, Katharina Pabel, begutachtet. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Verweis auf die Unschuldsvermutung "zu einer bloßen Förmelei wurde, mitunter sogar als abwertend betrachtet wurde". Dass in Anklage oder Hauptverhandlung noch "unvoreingenommen entschieden werden kann", erscheint der Juristin "zweifelhaft".

Warum Ainedter und sein Koanwalt Norbert Wess sowie die PR-Berater das kurz vor Verhandlungsstart aufs Tapet bringen? Ihre Erkenntnisse sollen "den Blick von Richter und Schöffen schärfen". Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 30.11.2017)