Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann auf einem Archivbild aus dem Jahr 2014, beim der Fünften Tagsatzung im arbeitsrechtlichen Prozess um die Entlassung von Burgtheater-Vizedirektorin Silvia Stantejsky am Arbeits- und Sozialgericht in Wien.

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Wien – Vier Jahre nach dem stückweisen Bekanntwerden des millionenschweren Finanzdebakels am Burgtheater steht nun die gerichtliche Aufarbeitung an. Dem vorangegangen waren eine forensische Wirtschaftsprüfung, ein parlamentarischer Unterausschuss, ein vernichtender Rechnungshofbericht und umfassende Befragungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), von Schauspielern über die Geschäftsführung bis ins Kulturministerium.

Ein Versagen der Kontrollmechanismen auf praktisch allen Ebenen attestierten sowohl Oppositionspolitiker als auch der Rechnungshof. Als kulturpolitisches Grundübel wird die bis heute nicht behobene Praxis einer fehlenden automatischen Inflationsanpassung der Förderungen (Valorisierung) gesehen.

Dennoch ist die Burg samt übergeordneter Bundestheaterholding mittlerweile wieder auf Kurs. Neue Verantwortliche sind am Werk, die vom Rechnungshof monierten Missstände laut Aussagen behoben.

Viele Verdachtsmomente fallen weg

Für die WKStA geht es nun darum, festzustellen, für wen die Causa ein juristisches Nachspiel hat. Wie am Freitag bekannt wurde, fällt jetzt ein großer Brocken an Verdachtsmomenten weg. Ex-Burgdirektor Matthias Hartmann, der vom damaligen Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) im März 2013 fristlos entlassen worden ist, kann sich Hoffnung auf vollständige Rehabilitierung machen. Die ihm vorgeworfenen Vorsatzdelikte (Untreue, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung) wurden von der WKStA fallengelassen. Übrig bleibt der Vorwurf "grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen". Hartmanns Anwalt Peter Vogl geht davon aus, dass auch dies demnächst eingestellt werde.

"Herr Hartmann war künstlerischer Geschäftsführer – die Geschäftsordnung der Burg ist klar und eindeutig. Zu diesen Mängeln müssen sich in erster Linie andere unangenehme Fragen stellen lassen: die kaufmännische Geschäftsführung, der Aufsichtsrat, die Revision und die Wirtschaftsprüfung", so Vogl zum STANDARD. Hartmann klagt gegen seine Entlassung. Bei einem möglichen Vergleich könnte er einen Verdienstentgang von bis zu zwei Millionen Euro geltend machen.

Eingestellt wurden auch diverse Vorwürfe gegen Ex-Holding-Chef Georg Springer sowie die damalige kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky. Sie gilt weiter als Hauptbeschuldigte in dem Verfahren. 2015 legte Stantejsky ein Geständnis ab, Geld veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat für Montag eine Stellungnahme angekündigt. (Stefan Weiss, 3.12.2017)