ÖVP und FPÖ wollen den Nichtraucherschutz lockern und den Jugendschutz verstärken.

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Frage: Darf ab jetzt wieder überall geraucht werden?

Antwort: Nein, die künftige Regierung will zwar ein Gesetz zurücknehmen, damit das Tabakgesetz von 2009 weiterhin gilt. Bis Anfang der 1990er-Jahre, als es noch keine Nichtraucherzonen gab, will man jedoch nicht zurückgehen. Neu ist ein Rauchverbot in Autos – also wenn Jugendliche oder Kinder im Auto sitzen.

Frage: Alles bleibt also beim Alten: Wo darf man nicht rauchen?

Antwort: Generell gelten Lokale als Nichtraucherbereiche, außer es gibt vorgegebene Raucherzonen. Sie müssen abgetrennt von Nichtraucherzonen sein, auch der Zugang zu Toiletten darf nicht über den Raucherbereich führen.

Frage: Welche Ausnahmen sieht das "Berliner Modell", an dem sich Türkis-Blau orientiert, vor?

Antwort: Sonderregelungen gelten für Lokale mit weniger als 75 m². Hier können sich Wirte entscheiden, ob sie es als Raucherlokal führen wollen. Ist das der Fall, müssen sie deutlich sichtbare Hinweisschilder anbringen und den Betrieb als Rauchergaststätte bei den Behörden melden. Neu ist, dass Jugendliche unter 18 Jahren diese Lokale nicht besuchen dürfen. Außerdem bezieht sich die Ausnahme auf die "getränkegeprägte Kleingastronomie". Die Betreiber dürfen keine eigens zubereiteten Speisen verkaufen. Generell darf in Esslokalen künftig weitergepofelt werden, nur eben im abgetrennten Bereich.

Frage: Wer kontrolliert dann eigentlich das Alter der Besucher?

Antwort: Das muss der Gesetzgeber in den Vollzugsbestimmungen festlegen. Die Polizei kann, muss aber nicht als Kontrollorgan vorgesehen werden. Gleiches gilt für das Rauchverbot im Auto.

Frage: Das generelle Rauchverbot in Österreich soll in Absprache mit den Ländern von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Werden die Bundesländer da mitziehen?

Antwort: Ja. Denn schon seit März gibt es einen entsprechenden Beschluss der Landesjugendreferenten. Derzeit werde noch an dem mitbeschlossenen Präventionspaket gearbeitet, bis Mitte 2018 soll die bundesweite Regelung stehen.

Frage: Welche EU-Vorgaben gibt es?

Antwort: EU-Verordnungen regeln die Abgabe sowie die Vermarktung von Tabakprodukten. Seit dem Vorjahr sind Schockbilder etwa von krebszerfressenen Lungen auf Zigarettenpackungen Pflicht. Angaben zu Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionswerten wurden gestrichen, weil sie suggerierten, dass es Unterschiede in der Gesundheitsgefährdung gibt. Kleinere Packungen mit beispielsweise zehn Zigaretten dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden. Aromen wie Kirsche oder Vanille sind inzwischen verboten, Mentholzigaretten haben eine Galgenfrist bis 2020. Ab 2019 tritt die EU-Tracking-Verordnung in Kraft, jede Zigarettenpackung muss dann per Code zum Hersteller zurückverfolgbar sein.

Frage: Kann der Plan von ÖVP-FPÖ noch scheitern?

Antwort: Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) droht mit Klage. Sie führt die hohe Feinstaubbelastung in Nichtraucherbereichen von Lokalen mit teilweiser Raucherlaubnis ins Treffen.

Frage: Was bleibt der Opposition im Parlament?

Antwort: Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hat angekündigt, mit allen rechtlichen Mitteln die Rücknahme des Rauchverbots zu verhindern. Zunächst soll das ein Entschließungsantrag in der ersten Nationalratssitzung sein. Zu Fall bringen könnte die SPÖ das Gesetz nur über den Bundesrat. Sobald der Gesetzestext vorliegt, will der rote Parlamentsklub mit der Länderkammer alle Möglichkeiten prüfen, um die Novelle vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Dazu brauchen sie laut Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz ein Drittel der Stimmen. 20 Sitze hat die SPÖ, mindestens zwei müssten sie finden. Die vier Grünen wären bereit, zunächst müsse das Gesetz auf dem Tisch liegen.

(Marie-Theres Egyed, Peter Mayr, Michael Simoner, 13.12.2017)