Nicht in jedem Kebab sind Phosphate. Deren Verwendung war trotz – nunmehr gekippten – EU-Verbots gelebte Praxis.

Foto: Andreas Schnauder

Kebabfleisch wird in der EU weiterhin Phosphate enthalten – bald auch legal. Der Antrag, die von der Kommission vorgeschlagene Zulassung von Phosphat in gefrorenen Kebabspießen zu verhindern, scheiterte im Europäische Parlament am Mittwoch.

Mit 373 Stimmen für den Einspruch wurde die nötige absolute Mehrheit von 376 Stimmen knapp verfehlt. Gegen die Kebabausnahme waren vor allem die Sozialdemokraten und die grüne Fraktion aufgetreten. Damit entschied sich das Plenum gegen den Vorschlag des eigenen Gesundheitsauschusses.

Vor zwei Wochen hatte dieser die Phosphat-Genehmigung der Kommission nämlich abgelehnt. Die Begründung: Phosphate seien in der Fleischzubereitung in der EU an sich verboten. Dieses Verbot wurde in der Vergangenheit allerdings durch sukzessive Ausnahmeregelungen konterkariert.

Rechtliche Grauzone

Die in der Praxis heute durchaus übliche Verwendung von Phosphaten in gefrorenen Kebabspießen ist nämlich nach Ansicht des Gesundheitsausschusses eigentlich illegal. In Wirklichkeit sei es so, dass die Rechtslage zum Einsatz von Phosphat in Tiefkühlprodukten derzeit unklar sei, sagt Karin Kadenbach, die Gesundheitssprecherin der SPÖ-Delegation.

Die Kommission wollte die rechtliche Unsicherheit beseitigen, indem sie durch eine explizite Ausnahme für Kebabfleisch das Gesetz an die gelebte Praxis anpasst.

Ausnahmen von Weihnachtsschinken bis Surfleisch

Dass nationale Gesundheitsbehörden mitunter den Durchblick verlieren, bei welchem Fleischgericht der Phosphatgehalt gegen EU-Recht verstößt, ist nachvollziehbar. Schließlich umfasst die Ausnahmeliste für Phosphate eine Reihe nationaler Delikatessen, die von Vertretern ihrer Herkunftsländer hineinreklamiert wurden, von Kasseler über Surfleisch bis zu gesalzenem grauem Weihnachtsschinken aus Finnland und Sváteční klobása aus Tschechien.

Ausgenommen vom Phosphatverbot sind aber auch Zubereitungsarten etwa für Frühstückswürste, in denen das Fleisch fein genug passiert wurde, oder für Burgerlaibchen mit mindestens vier Prozent Gemüse- oder Getreideanteil.

Ausschuss wollte Gesundheitsprüfung abwarten

Anstatt die nächste Ausnahme durchzuwinken, wollte der Gesundheitsausschuss abwarten, ob eine ohnehin laufende Prüfung der EU-Lebensmittelbehörde (Efsa) auf Gesundheitsgefahren durch Phosphate hindeutet. Deren Ergebnisse werden aber erst im Lauf des kommenden Jahres erwartet.

Derzeit sind Phosphate (ausgewiesen als E338–341, E343 und E450–452) in vielen Lebensmitteln von Cola bis Schmelzkäse erlaubt, aber laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) durch Höchstgehalte beschränkt.

Für Phosphat gilt beim Menschen eine täglich tolerierbare Aufnahmemenge von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Ein Erwachsener mit 70 Kilogramm darf somit täglich 4.900 Milligramm Phosphat aufnehmen. Auch für die Ausnahmen bei Fleischprodukten gelten Maximalwerte von 5.000 Milligramm pro Kilogramm. "Aus Sicht der Risikobewertung ist die Aufnahmemenge von Phosphorsäure und Phosphat über tiefgefrorene Kebabspieße jedoch unbedenklich", erklärt die Ages. (Leopold Stefan, 13.12.2017)