Viel Raum widmet die Regierung in ihrem Pensionskapitel dem Bereich "Sicherung der Pensionen". Es gehe darum, Menschen, die "ihr Leben lang fleißig gearbeitet und Beiträge gezahlt haben", sichere Versorgung im Alter zu garantieren – und auch künftigen Generationen das Vertrauen in die Beständigkeit des Pensionssystems wiederzugeben.

Dafür soll zunächst einmal eine eigene Pensionsversicherungsanstalt geschaffen werden, die für die Administrierung aller Pensionen zuständig ist.

Ausländer-Pensionskassa

Dem widerspricht gleich einmal ein anderer Passus im Kapitel. Die neue Regierung will nämlich eine eigene Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer schaffen – mit der Absicht, den Eigendeckungsgrad der eingezahlten Beiträge neu zu bewerten. Was das heißt, kann man derzeit nur erahnen. Sollte es etwa bedeuten, dass "Ausländer" künftig weniger Pension bekommen sollen als Inländer, zöge das mit Sicherheit Konflikte nach sich – sei es nun verfassungsrechtlicher Natur oder mit dem EU-Gleichheitsgrundsatz.

Zudem soll alles, was bisher mit eigenen Gesetzen abgesichert war (Arbeitslosenversicherung, Pflegegeld), künftig im ASVG geregelt werden – die Formulierungen sind hier äußerst blumig, nur eines ersieht man relativ klar: Der Berufsschutz, der bisher für Frühpensionierungen relevant war (wenn etwa der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden konnte), soll nicht mehr länger gelten.

Man will auch den Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung forcieren, "um Missbrauch besser zu bekämpfen". Überhaupt soll die Gesundheit der Arbeitnehmer stärker beobachtet werden, die Stichworte sind hier "Early Intervention" und "Case Management", schon bei kürzeren Krankenständen. Im Hintergrund geht es darum, invaliditätsbedingte Frühpensionierungen zu vermeiden und "konsequent das faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen". Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension sollen reformiert und "treffsicherer" werden.

"Zuckerl" für Langzeitversicherte

Ein "Zuckerl" gibt es für Arbeitnehmer mit langer Versicherungsdauer: Bei mehr als 30 Beitragsjahren sollen sie einen Sonderzuschuss bekommen, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht, ab 40 Beitragsjahren soll eine erhöhte Mindestpension von 1.200 Euro eingeführt werden – Ehepaare mit ebenso langer Beitragsdauer (eines Partners) sollen künftig 1.500 Euro Mindestpension bekommen.

Tendenziell nützt diese Maßnahme vor allem Männern und hier vor allem Bauern, die oft nur geringe Beiträge leisten – der klassische Arbeiter hat im Durchschnitt, wenn er durchgehend beschäftigt war, ohnehin etwa 1.800 Euro Pension.

Finanziert werden soll das etwa durch "Evaluierung" von bisherigen Sonderpensionen (etwa Witwenpension), aber auch "Pensionsprivilegien im staatlichen und staatsnahen Bereich". So sollen die bisherigen Pensionsregelungen bei ÖBB und Stadt Wien noch einmal überprüft werden. Explizit steht im Regierungsprogramm geschrieben, vor allem die Stadt Wien müsse ihre Pensionsreform "früher umsetzen, als sie im Finanzausgleich zugestimmt" habe. Das Zugangsalter für Altersteilzeit soll schrittweise erhöht, die Schwerarbeitsregelung "bedarfsgerecht neu gestaltet" werden. Es könnte auch schwieriger werden, die sogenannte "Korridorpension" zu bekommen. Auch hier ist das Zauberwort "Evaluierung". (Petra Stuiber, 16.12.2017)