Künftig sollen Asylwerber zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung ihr gesamtes Bargeld abgeben müssen, dieses soll dann zur Deckung der Verfahrenskosten herangezogen werden – so weit der Plan des ÖVP-FPÖ-Regierungsteams in spe.

Ihr Handy sollen sie den Asylbehörden zur Verfügung stellen, damit diese anhand von persönlichen Daten und Social-Media-Accounts auf Reiseroute und Identität schließen können. Zwar sieht das Programm nicht vor, dass die Handys konfisziert werden, allerdings macht es das enge finanzielle Korsett, das die künftige Koalition für Asylwerber vorsieht, den Betroffenen äußerst schwer, ihre Handyrechnungen zu bezahlen: Laut Programm sollen Asylsuchende "nur noch Sachleistungen" erhalten.

Einige weitere harte Bandagen sind im Asylkapitel des Programms enthalten. So sollen Kinder von Asylwerberfamilien offenbar vorerst nicht in reguläre Schulen gehen, sondern zuerst in eigenen "Brückenklassen" in Flüchtlingsunterkünften unterrichtet werden. Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist offen: Viele Unterkünfte sind dezentral angesiedelt und zu klein, als dass sich ein eigens organisierter Unterricht auszahlen würde. Dazu kommt, dass man den Kindern den Integrationseffekt des regulären Schulbesuchs nehmen würde. Womöglich ist aber genau das ein gewollter Effekt: Immer wieder sorgten lokale Proteste von Schulkollegen und deren Eltern dafür, dass Schulkinder letztlich doch nicht abgeschoben wurden. Gut integriert zu sein ist tendenziell ein Abschiebungshindernis.

Ein weiterer harter Brocken: Laut Regierungsprogramm soll die ärztliche Verschwiegenheitspflicht aufgehoben werden, wenn die Erkrankung eines Asylsuchenden "grundversorgungsrelevant" ist. Da in der Grundversorgung nicht nur die Unterbringung der Familien, sondern auch ihre Krankenversicherung enthalten ist, kann das alles Mögliche bedeuten. Asylrechtsexpertin Anny Knapp von der Asylkoordination weist zudem darauf hin, dass Asylwerber schon jetzt verpflichtet sind mitzuwirken, wenn die Behörden einen besonderen Betreuungsbedarf eruieren müssen – also etwa ärztliche Befunde, die belegen, dass jemand aufgrund einer Behinderung eine spezielle Ausstattung braucht. "Und in den allermeisten Fällen haben die Betroffenen auch ein Interesse daran mitzuwirken", sagt Knapp.

ÖVP und FPÖ wollen zudem manche Beschwerdefristen im Asylverfahren verkürzen. Ob das verfassungsgemäß ist, ist zweifelhaft, zumal der Verfassungsgerichtshof erst im Oktober eine entsprechende Regelung aufgehoben hat.

Fragen wirft auch der Plan einer eigenen "Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen" im Asylverfahren auf. Diese neue Agentur soll laut Programm für die Sicherstellung einer "qualitativ angepassten und nicht auf Gewinn ausgerichteten Betreuung" von Asylsuchenden sorgen. Das deutet darauf hin, dass man von profitorientierten Unternehmen wie der Betreiberfirma ORS künftig abgehen könnte. Die Gründung einer Agentur könnte aber auch ein Schritt in Richtung zusätzlicher Auslagerung von Betreuungsaufgaben aus der staatlichen Verwaltung sein.

Das Programm sieht auch eine Neukodifizierung des gesamten Asyl- und Fremdenrechts vor. Dass dieser Rechtsbereich stark zersplittert und zu oft novelliert wird, ist ein oft geäußerter Kritikpunkt von Asylrechtlern, dem mit diesem Vorschlag offenbar begegnet werden soll. Abzuwarten bleibt, inwiefern die ebenfalls im Programm vorgesehenen vielfältigen Änderungen im Asylrecht sich mit diesem Bestreben vertragen werden. (Maria Sterkl, 16.12.2017)