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Was ihre Vermögen betrifft, so dürfen die heimischen Minister sich zugeknöpft geben. Das ist in den meisten Industriestaaten anders.

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Wien – Mitte November kaufte der nunmehrige Finanzminister Hartwig Löger 2000 Uniqa-Aktien zu 8,55 Euro je Stück und stockte dadurch seinen Bestand auf 12.348 Papiere auf. Das ist bekannt, denn schließlich musste er damals als Chef der Österreich-Tochter sämtliche Transaktionen mit Aktien der Versicherungsgruppe offenlegen. Zukaufen, abstoßen oder einfach halten – was wird in weiterer Folge mit Lögers Aktienpaket passieren? "Jetzt als Regierungsmitglied wird man das wohl nicht mehr erfahren", sagt Politikwissenschafter Hubert Sickinger.

Zu laxe Regeln

Denn trotz einer Rüge des Europarats im Februar wegen zu laxer Transparenzregeln müssen Minister ihr Vermögen, anders als in den meisten Industriestaaten, nicht darlegen – zumindest nicht der Öffentlichkeit. "Eine Offenlegung von Vermögen wie in Großbritannien oder den USA gibt es nicht", stellt Sickinger klar. Allerdings seien Politiker verpflichtet, knapp nach Amtsantritt und dann alle zwei Jahre ihr Vermögen dem Präsidenten des Rechnungshofs zu melden. Erkennt dieser dabei auffällige Veränderungen, meldet er das dem Nationalrat. "Was der dann damit macht, steht nicht im Gesetz", erklärt Sickinger.

Jedenfalls hat der Europarat der Republik eine Frist bis Ende April 2018 eingeräumt, um dessen Empfehlungen umzusetzen oder sich zu rechtfertigen. Bisher sei kaum etwas gemacht worden, fährt Sickinger fort, wenn man von kurzen Gesprächen über eine Art Verhaltenskodex absehe. "Sonst sind keine Vorschläge öffentlich diskutiert worden", kritisiert der Politikwissenschafter.

Dabei gäbe es eine lange Liste an Forderungen. Relevante Vermögenswerte sollten zumindest zu Beginn und am Ende der Amtszeit veröffentlicht werden, fordert Marion Breitschopf von der Transparenzplattform Meine Abgeordneten. Dabei geht es nicht um Schaulust: "Geld zu haben ist ja keine Schande, es geht um die Kontrolle, ob sich jemand bereichert."

Relevante Geschäfte

In Zeiten von politischen Quereinsteigern gewinnt eine weitere Forderung der Transparenzhüter an Relevanz: Regierungsmitglieder sollten offenlegen, welche geschäftlichen Beziehungen sie vor ihrem Amtsantritt hatten. Dazu gehöre auch die Kundenstruktur, betont Breitschopf. "Schließlich ist es relevant, ob etwa eine Gesundheitsministerin als Beraterin die Pharmaindustrie betreute."

Erfahrungsgemäß lassen sich derartige Transparenzgesetze nur schwer in aller Ruhe öffentlich diskutieren. In Ländern mit strengeren Offenlegungspflichten für Politiker wie Großbritannien löste häufig ein Korruptionsskandal so viel Empörung aus, dass der Gesetzgeber reagieren musste. Die ganze Debatte würde dann unter dem unguten Beigeschmack des Generalverdachts stattfinden, statt den gesellschaftlichen Nutzen von Transparenz hervorzuheben, erklärt Breitschopf. Persönliche finanzielle Anknüpfungen sind aber nur ein Teilaspekt, um mögliche Interessenkonflikte nachzuvollziehen.

Auf Kritik stößt auch die intransparente Arbeit von Lobbyisten in Österreich. "Bestimmte Interessen in die Gesetzbildung einfließen zu lassen ist ja normal in einer Demokratie, aber die Bürger sollten wissen dürfen, wer mitmischt und lobbyiert", sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit. (Leopold Stefan, Alexander Hahn, 27.12.2017)