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Im Streit um eine Indexierung der Familienbeihilfen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in ihrem Heimatland leben, hat sich diese Woche das Europäische Parlament eingeschaltet.

Foto: dpa/Wolfram Steinberg

Im innerösterreichischen Streit um eine Indexierung der Familienbeihilfen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in ihrem Heimatland leben, hat sich diese Woche das Europäische Parlament eingeschaltet. Knapp zwei Dutzend EU-Abgeordneten aus sechs Ländern haben fraktionsübergreifend eine Initiative ergriffen, um eine europarechtliche Prüfung durch die EU-Kommission zu erreichen.

In einer Anfrage wollen sie wissen, ob die von der Regierung geplante Anpassung der Gelder (in den meisten Fällen eine Reduzierung, weil vor allem Kinder aus osteuropäischen Ländern betroffen sind) dem geltenden EU-Recht entspricht. Die Antragsteller – unter ihnen die Grüne Monika Vana und die Neos-Abgeordnete Angelika Mlinar – vermuten, dass eine Diskriminierung vorliege, weil Kinder von EU-Ausländern ungleich gefördert würden. Die zugrundeliegende EU-Verordnung erlaube das nicht, sagte Vana, was auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Interview bestätigt habe.

Die Kommission solle die Frage beantworten, ob es sich um eine Beihilfe oder um eine Sozialleistung handle – juristisch ein Unterschied. Dass es diesbezüglich "Interpretationsmöglichkeiten" gebe, das räumte auch Heinz Becker seitens der ÖVP-Delegation in Straßburg ein. Wie sein Parteikollege Lukas Mandl begrüßte er, dass die Kommission in die Begutachtung "eingebunden" werde, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren angelaufen sei. So wäre es möglich, Argumente der Kommission zu berücksichtigen.

Becker erklärte außerdem, dass auch eine regionale Indexierung der Familienbeihilfe innerhalb Österreichs ins Auge gefasst werde. Dies stieß umgehend auf scharfe Kritik des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Niessl (SPÖ). Auch die ÖVP hat derartige Pläne noch am Dienstagnachmittag zurückgewiesen. (Thomas Mayer aus Straßburg, 17.1.2018)