Peter Pilz hofft auf Aufklärung und zeigt sich über die Ermittlungen erleichtert. Er könne die Vorwürfe widerlegen, behauptet er.

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Wien – Peter Pilz hat jetzt drei Verfahren am Hals. Eines in Innsbruck, zwei in Wien. In Tirol geht es um die behauptete sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei im Jahr 2013 in Alpbach und möglicherweise auch um einen zweiten Fall, bei dem eine Mitarbeiterin des Grünen-Klubs 2015 Vorwürfe erhoben hatte. Die beiden anderen Verfahren in Wien rühren aus den Jahren 2000 und 2010, hier geht es um den Vorwurf der "verbotenen Veröffentlichung".

Pilz zeigt sich über die Ermittlungen in Tirol erleichtert. Endlich gebe es ein rechtsstaatliches Verfahren, um die Vorwürfe aufklären zu können. Er selbst sei mit den Vorwürfen im Detail noch nie konfrontiert worden und kenne sie zum Teil gar nicht. Das Verfahren in Innsbruck, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen – also ohne dass eine Anzeige erstattet worden wäre – eingeleitet wurde, könnte jetzt dazu führen, dass die Betroffenen aus der Anonymität heraustreten müssen.

Zeugeneinvernahme

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft in Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol mit konkreten Ermittlungsschritten beauftragt. Dazu gehört auch die Einvernahme von Zeugen. Ob jetzt auch der Fall aus Wien, bei dem eine Mitarbeiterin des Parlamentsklubs der Grünen in einem Schreiben an die Gleichbehandlungsstelle Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Pilz erhoben hat, untersucht wird, ist noch offen. Pilz würde das begrüßen. Ihm seien die Vorwürfe im Detail bisher vorenthalten worden, hatte er mehrfach beklagt.

Bei den beiden in Wien anhängigen Verfahren geht es um ganz andere Themenbereiche. Der Vorwurf lautet "verbotene Veröffentlichung". Pilz hatte geheime Akteninhalte publikgemacht. Die Justiz hatte bereits 2001 und 2010 Anträge an das Parlament gestellt, die Immunität des Abgeordneten Pilz aufzuheben. Diese Anträge waren abgelehnt worden, da bei den erhobenen Vorwürfen ein klarer Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten bestanden habe.

Alte Fälle aufgerollt

Da Pilz jetzt kein Mandat mehr hat, besteht auch die Immunität nicht mehr. Daher hat die Staatsanwaltschaft die alten Verfahren wieder aufgenommen. Im ersten Fall geht um die sogenannte Ekis-Spitzelaffäre, die 2000 ein freiheitlicher Polizeigewerkschafter ins Rollen gebracht hatte. Dutzende FPÖ-Gewerkschafter sollen widerrechtlich Daten aus dem Polizeicomputer Ekis abgefragt und weitergegeben haben.

Pilz hatte sich damals auf das Thema draufgesetzt und in der Folge behauptet, Justizminister Dieter Böhmdorfer habe dafür gesorgt, dass die Verfahren eingestellt würden. Insgesamt gab es nur zwei Verurteilungen, alle anderen Verfahren wurden eingestellt. Pilz hatte Protokolle aus Disziplinarverfahren öffentlich gemacht, was strafrechtlich relevant ist. Er war allerdings durch seine Immunität als Abgeordneter geschützt.

Entführungsfall

Im zweiten Fall geht es um Natascha Kampusch. Pilz wollte belegen, dass die Ermittlungen in dem spektakulären Entführungsfall von der Justiz behindert worden seien. Er hatte aus einem Disziplinarverfahren zitiert und Teile der geheimen Einvernahmeprotokolle veröffentlicht.

Die parlamentarische Immunität schützt nur dann zur Gänze von Strafverfolgung, wenn davon Äußerungen oder Tätigkeiten betroffen sind, die in engem Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeiten stehen – etwa Äußerungen, die im Plenum, einem Ausschuss oder im Rahmen einer Anfrage getätigt wurden. Da blieben auch Beleidigungen oder Lügen ohne Konsequenzen. Wenn es die "außerberufliche Immunität" betrifft, also etwa Aussagen bei einer Pressekonferenz oder Veröffentlichungen auf einer Homepage, wird die Auslieferung abgelehnt, wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt. Die Strafverfolgung wird aber nur "gehemmt", sie wird de facto aufgeschoben. Die Justiz kann das Verfahren wieder aufnehmen, wenn keine Immunität mehr vorliegt. (Michael Völker, 19.1.2018)