Familie Tikaev soll am Dienstag außer Landes gebracht werden.

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Wien – Zwei Tage lang hatte es Versuche gegeben, die Abschiebung der sechsköpfigen tschetschenischen Familie Tikaev zu verhindern. Verschiedene namhafte Persönlichkeiten hatten sich eingesetzt, um den gut integrierten Eltern – der Vater beherrscht Deutsch auf Niveau B2 – und den vier in Wien als Schüler erfolgreichen Kindern zwischen elf und 16 Jahren, doch einen Verbleib zu ermöglichen.

Doch Montagabend hatten sich die Hoffnungen zerstreut: "Die Abschiebung findet statt, wohl am Dienstag", sagte ein Unterstützer dem STANDARD. Laut Innenministerium – das Einzelfälle nicht kommentiert – sei die Außerlandesbringung rechtens.

Kontakt plötzlich abgerissen

Am Samstag hatte man die Familie, die wie berichtet seit 2. Jänner unter Wohnsitzauflage im Rückkehrzentrum beim Flughafen Schwechat einquartiert war, aus dem Containerlager weggebracht. Nachmittags riss der Kontakt ab. Der Anrufversuch eines der Kinder wurde unterbrochen. Der Anwalt der Familie, Christian Schmaus, versuchte in Erfahrung zu bringen, was geschehen war und wo sich die Familie befindet. Eine behördliche Benachrichtigung, wo sich seine Klienten befanden, bekam Schmaus zunächst nicht.

Soweit bekannt befindet sich die Familie bereits in dem am Flughafen befindlichen Schubhaftzentrum. Bis Montagabend hatte der Anwalt kein offizielles Behördenschreiben, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Inhaftierung stattgefunden hat.

Vassilakou sieht weitere ähnliche Fälle kommen

Familie Tikaev reiste 2011 nach Österreich ein und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde 2015 abgelehnt. 2016 stellten sie einen Bleiberechtsantrag. Bis zur Wohnsitzauflage gab es in dem Verfahren keinen Behördenschritt.

Für Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou ist "unverständlich, dass man vier Kinder mitten im Schuljahr herausreißt". Sie hoffte auf Umdenken in letzter Minute. Für die nahe Zukunft befürchtete sie "etliche solcher kinderrechtswidriger Abschiebungen". Österreich hat die Kinderrechtskonvention mit einem Vorbehalt bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verfassungsebene in Kraft gesetzt. Asyl- und Fremdenrechtsfragen sind Sicherheits- und Ordnungsbelange. (Irene Brickner, 22.1.2018)