CBD ist ein nicht berauschender Inhaltsstoff der Cannabispflanze, ein erster Arzneistoff soll bald in Österreich auf den Markt kommen.

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Die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) hat Cannabis zur österreichischen Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt. Unter anderem werden der Bezug zu Österreich, neue Studien und die wirtschaftliche Bedeutung als Auswahlkriterien beachtet.

Der diesjährige Sieger gehört zur Familie der Hanfgewächse und enthält mehr als 400 Inhaltsstoffe. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird in Produkten etwa zur Tumorenschmerzbehandlung beziehungsweise gegen Übelkeit bei Krebsbehandlungen eingesetzt. Bald sind auch Arzneistoffe mit Cannabidiol (CBD) in Österreich erhältlich, die vor allem bei kindlicher Epilepsie und Schizophrenie helfen sollen.

Neben seiner berauschenden Wirkung kann THC auch Schmerzen lindern und die Muskeln entspannen. Aufgrund seiner hilfreichen Eigenschaften wird es zusätzlich zu Opioiden bei Tumoren oder in der Palliativmedizin eingesetzt, so Georg Kress von der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin an der Med-Uni Wien.

"Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkung wie Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren", sagt Kress. Arzneimittel mit THC wurden bereits Mitte der 1980er-Jahre in den USA zugelassen, seit den 1990er-Jahren erfolgt der Einsatz auch bei Magersucht bei Tumor- und Aids-Patienten sowie bei schmerzhafter Spastik bei multipler Sklerose.

CBD bald in Österreich

CBD ist ein nicht berauschender Inhaltsstoff der Cannabispflanze und unterliegt deshalb weder dem Arzneimittel- noch dem Suchtmittelgesetz. Neben dem Einsatz bei frühkindlicher Epilepsie und Schizophrenie hilft Cannabidiol auch bei der Spender-gegen-Empfänger-Reaktion nach einer Knochenmarkstransplantation.

Zudem haben sich auch positive Effekte bei der Wachstumshemmung von Gehirntumoren gezeigt. Dazu sind allerdings laut Kress noch weitere Studien notwendig. Ein erster CBD-Arzneistoff soll in absehbarer Zeit – spätestens im kommenden Jahr – in Österreich auf den Markt kommen, so der Mediziner.

Angebaut wird der Drogenhanf für Arzneimittel, der mehr als 0,3 Prozent THC Gehalt aufweist, von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages). Dort werden die Pflanzen unter streng kontrollierten Bedingungen kultiviert, um deren Inhaltsstoffe für Arzneimittel zu isolieren, erklärt Chlodwig Franz von der Veterinärmedizinischen Universität Wien. In Österreich sind vor allem die Blüten und Fruchtstämme von Cannabis verboten. Außerdem verboten ist laut Suchtgiftverordnung auch die Verschreibung von:

  • Suchtgiften in Substanz
  • Arzneimitteln, die mehr als ein Suchtgift enthalten und
  • Zubereitungen aus Heroin, Cannabis, Cocablättern und Ecgonin.

Faserhanf ist für seinen industriellen Einsatz für Dämmstoffe, Textilien und Brennstoffe (Pellets) bekannt.

Unkontrollierter Onlinehandel

"Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt", erklärt Brigitte Kopp vom Department für Pharmakognosie der Universität Wien. Durch die dabei gewonnenen Reinsubstanzen müsse kein Patient in Österreich illegal zu Cannabispflanzen greifen.

Für die Verordnung THC-hältiger Präparate ist ein Suchtgiftrezept, auch bekannt als Suchtgift-Vignette, erforderlich. Dabei warnt Kress vor der Inhalation und dem Rauchen der Pflanze, da das gesundheitsschädlich und besonders krebserregend sein kann. Auch den unkontrollierten Onlinehandel mit Cannabis hält der Mediziner für problematisch.

Die Wahl zur Arzneipflanze wird jedes Jahr vom 2006 gegründeten Netzwerk HMPPA durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde das Mutterkraut gekürt, das etwa wegen seiner präventiven und schmerzstillenden Wirkung bei Migräne eingesetzt wird. (red, 16.2.2018)