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Eine Zeichnung aus dem New Yorker Gerichtssaal. Bei einer Anhörung diese Woche wollte Joaquín "El Chapo" Guzman eine Erklärung verlesen, das wurde ihm aber nicht erlaubt. Er wolle sich mit seiner Frau treffen, um Geldfragen zu klären.

Foto: AP/Elizabeth Williams

New York – Der berüchtigte mexikanische Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzman hat offenbar Schwierigkeiten seine Anwaltskosten zu bezahlen. Es gebe "Dinge, die getan werden müssen, und die wir wegen fehlender Geldmittel jetzt nicht tun können", sagte Guzmans Anwalt Eduardo Balarezo am Donnerstag bei einer Anhörung in New York.

Der Prozess gegen "El Chapo" soll am 5. September mit der Auswahl der Geschworenen beginnen. "Ich habe einen Teil meines Honorars erhalten", sagte Balarezo. Freunde hätten Guzman bei der Zahlung geholfen, könnten aber für den Rest nicht aufkommen. Seinem Mandanten sei es untersagt, am Telefon Anweisungen zu erteilen. Balarezo selber dürfe ebenfalls niemanden um Hilfe bitten. Das Geld brauche er aber, um die zahlreichen Zeugen der Anklage zu überprüfen, sagte er dem Gericht.

Wunsch: Treffen mit Ehefrau

Der 60-jährige Guzman wollte bei der Anhörung vor einem Gericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn am Donnerstag selbst eine Stellungnahme vorlesen. Richter Brian Cogan untersagte ihm dies jedoch. Daraufhin wandte sich "El Chapo" an seinen Anwalt. "Sag ihm, dass ich mich die ganze Sache krank macht", sagte er.

In seiner Erklärung, die vom Gericht zu den Akten genommen wurde, forderte Guzman ein persönliches Treffen mit seiner Frau, um die Geldfragen zu klären. Andernfalls sei der bevorstehende Prozess gegen ihn "eine Farce".

"El Chapo" befindet sich seit seiner Auslieferung an die USA im vergangenen Jahr in Einzelhaft und hat sich wiederholt über seine Gesundheit und die Haftbedingungen beklagt. Der mutmaßliche Chef des Sinaloa-Drogenkartells ist unter anderem wegen Waffenvergehen und Drogenhandels angeklagt. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in den USA. Weil er in Mexiko bereits zwei Mal aus dem Gefängnis ausbrach, gelten auch in der Untersuchungshaft strenge Sicherheitsbestimmungen. (APA/AFP, 16.2.2018)