Bei der Aufhebung der Bundespräsidentschaftswahl standen die Verfassungsrichterinnen und -richter ganz besonders in der Öffentlichkeit.

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Wien – Mit den aktuellen Nachbesetzungen für Präsident Gerhart Holzinger und zwei Verfassungsrichter ist künftig die klare Mehrheit der 14 VfGH-Mitglieder eher dem konservativen beziehungsweise rechten Flügel zuzurechnen. Sechs aktuelle und ein neues VfGH-Mitglied (Wolfgang Brandstetter) hat die ÖVP nominiert, die FPÖ hat das Vorschlagsrecht für zwei Nachrücker. Die Zusammensetzung wird sich in absehbarer Zeit nicht groß ändern.

In den nächsten zehn Jahren stehen nur drei Nachbesetzungen an: Die neue Präsidentin Brigitte Bierlein muss Ende 2019 mit Erreichender der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension gehen. Als ihr Nachfolger hat sich Christoph Grabenwarter – der jetzt zum Vizepräsidenten aufrückt – in Stellung gebracht. Wird er dann tatsächlich bestellt, kommt der aktuell mit 51 Jahren jüngste Verfassungsrichter zum Zug. Er könnte den VfGH 16 Jahre lang führen, bis 2036.

Grabenwarter kam auf einem ÖVP-Ticket in den VfGH, Bierlein wurde 2003 von der schwarz-blauen Regierung als Vizepräsidentin nominiert; ihre jetzige Beförderung zur Präsidentin soll auf dringenden Wunsch der FPÖ erfolgt sein.

Ein SPÖ-Ticket wird Ende 2025 frei, wenn die aktuell zweitälteste Verfassungsrichterin, Claudia Kahr, in Pension geht. Wer dann zum Zug kommt, hängt vom Ausgang der nächsten Nationalratswahl ab, die spätestens im Herbst 2022 zu schlagen ist. Kurz nach der turnusmäßig übernächsten Wahl, Ende 2027, muss ein jetzt von der ÖVP vorgeschlagener neuer Verfassungsrichter wieder ausscheiden: Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ist dann 70.

Zwei Jahre später, 2029, startet allerdings eine Verjüngungswelle: Zwischen 2029 bis 2032 sind sechs (der derzeit bekannten zwölf) VfGH-Mitglieder pensionsreif. Dass sich am Gerichtshof lange Zeit – von vorzeitigem Ausscheiden etwa wegen Erkrankung abgesehen – personell wenig ändert, liegt daran, dass in den vergangenen zehn Jahren acht der 14 VfGH-Mitglieder neu angelobt wurden, jetzt kommen noch drei weitere Neue dazu.

Denn mit Jahresende 2017 gingen (der von SPÖ und ÖVP gemeinsam vorgeschlagene) Präsident Holzinger, Eleonore Berchtold-Ostermann (ÖVP-Ticket) und Rudolf Müller (SPÖ-Ticket) in den Ruhestand. Die SPÖ, jetzt in der Opposition, kam bei den Nachbesetzungen nicht mehr zum Zug. Stattdessen darf die FPÖ gleich zwei Verfassungsrichter nominieren. Als Favoriten dafür werden der Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer und der Rechtsanwalt Michael Rami genannt. Sie werden formal vom Nationalrat und vom Bundesrat (nach Hearings diese und nächste Woche) vorgeschlagen. Der bisher einzige Verfassungsrichter auf einem FPÖ-Ticket war Herbert Haller, von 2003 bis 2010.

Verfassungsrichter werden ohne Befristung bestellt, sie können nur durch eine Entscheidung des VfGH selbst abgesetzt werden. Ihr Amt endet mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren.

Offiziell werden die 14 Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder des VfGH freilich nicht von den Parteien, sondern von der Bundesregierung (Präsident, Vizepräsident, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder), Nationalrat und Bundesrat (sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder) dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. Dies ist im Bundesverfassungsgesetz geregelt.

In der Realität der Koalitionsregierungen wird das Vorschlagsrecht aber unter den Regierungsparteien aufgeteilt. Immer wieder gestehen VfGH-Mitglieder die Nähe zu einer Partei offen ein. Mit der Aufnahme in das Höchstgericht gehen die Verfassungsrichter aber in der Regel auf Distanz zur Politik, der frühere Präsident Karl Korinek trat zum Beispiel mit der Ernennung aus der Partei aus. (APA, 21.2.2018)