In Österreich hält Yuri Shefler die Rechte an der Wodkamarke Stolichnaya; nach einem aktuellen Urteil soll es so bleiben.

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Ein mehr als zehn Jahre alter Rechtsstreit um die bekannten Wodkamarken Stolichnaya und Moskovskaya hat durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Linz eine neue Wendung erhalten. Das OLG sprach die Markenrechte der Unternehmensgruppe Spirits International (SPI) des Oligarchen Yuri Shefler zu, der diese mit 40 anderen Marken in den 1990er-Jahren günstig erworben hatte.

Der russische Präsident Wladimir Putin ging im Jahr 2000 gegen diese Privatisierung rechtlich vor, russische Gerichte übertrugen die inländischen Rechte an das Staatsunternehmen FKP Sojuzplodoimport. Shefler ging ins Exil. Seither wird weltweit über das Recht auf die wertvollen Marken im Ausland gestritten, auf denen Sheflers Milliardenvermögen zum Großteil beruht.

In Österreich entschied das OLG Linz bereits 2014, dass die Rücknahme der Privatisierung nach russischem Recht ungültig war, weil das Verkaufsverfahren zu dem Zeitpunkt bereits verjährt war. Allerdings trug der Oberste Gerichtshof dem Berufungsgericht auf, die Anwendbarkeit der Entscheidungen in einem niederländischen Verfahren auf Österreich zu prüfen. Dort konnte sich die russische Seite durchsetzen und erhielt die Markenrechte für die Beneluxstaaten zugesprochen.

Niederländisches Urteil nicht anwendbar

Noch vor wenigen Wochen wurde dieses Urteil in den Niederlanden – nicht rechtskräftig – bestätigt. In Linz entschieden hingegen die Richter, dass dieses Urteil keinen Einfluss auf die österreichische Rechtslage hat und SPI deshalb die Markenrechte im Inland zu Recht hält. Das Gericht sei der Rechtsansicht gefolgt, wonach die Privatisierung bereits viele Jahre "für rechtsgültig angesehen sowie uneingeschränkt umgesetzt und gelebt wurde", sagt der Anwalt Martin Reinisch von der Kanzlei Brauneis Klauser Prändl (BKP), der gemeinsam mit Georg Fellner SPI vertritt. Die in den Niederlanden vertretene Meinung, wonach die Berufung auf eine Privatisierung überhaupt keiner Verjährung unterliegt, wurde in Linz zurückgewiesen.

Das Linzer Urteil ist nicht rechtskräftig. Wenn, wie erwartet, FKP Sojuzplodoimport Rechtsmittel einlegt, wandert der Fall erneut zum Obersten Gerichtshof.

Auch in Brasilien entschied ein Gericht zugunsten von SPI. In 13 weiteren EU-Staaten sind die Verfahren im Laufen. (Eric Frey, 28.2.2018)