Gesundheitsministerin Beate Hartinger (FPÖ) argumentierte in der Sitzung des Nationalrats am Mittwoch gegen eine generelles Rauchverbot in der Gastronomie.

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Mit dem Antrag der Regierungsparteien soll das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz geändert werden.

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Wien – ÖVP und FPÖ haben am Mittwoch im Nationalrat den angekündigten Initiativantrag eingebracht, mit dem das ab 1. Mai vorgesehene generelle Rauchverbot in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten wieder ausgehebelt werden soll. Beschlossen wird das Vorhaben noch nicht. Nach der Beratung im Ausschuss soll das in einer der nächsten Nationalratssitzungen passieren.

Die geplante Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie ist das dominierende Thema im Nationalrat ("ZiB 13"-Beitrag).
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Mit dem Antrag soll das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz geändert werden. Im Gegenzug zur Beibehaltung von Raucherräumen in Lokalen bringt es ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige. Das geplante Rauchverbot für Jugendliche, das in der Kompetenz der Bundesländer liegt, dürfte dagegen vorerst gescheitert sein, wie ein Rundruf des STANDARD ergab.

Auch das Rauchverbot in Autos, wenn sich darin Minderjährige befinden, wird eingeführt. Für die Kontrolle dieser Bestimmung wird die Polizei zuständig sein.

Weiter Minderjährige in Raucherzonen

Nicht enthalten ist in dem Antrag die versprochene Bestimmung, dass die Gastronomie-Raucherbereiche künftig nicht von unter 18-Jährigen betreten werden dürfen. Das falle als Jugendschutzangelegenheit in die Kompetenz der Länder, man könne es nicht auf Bundesebene regeln, heißt es im FPÖ-Klub.

Ein wenig dauern wird auch noch das Tabakverkaufsverbot für Personen unter 18 Jahren. Während die Gastronomieregelung per 1. Mai eingeführt wird, und zwar unbefristet, kommen die Bestimmungen für den Verkauf erst mit 1. Jänner 2019. Begründet wird das mit der notwendigen Umstellung etwa bei Zigarettenautomaten.

Strache gegen Rauchen im Freien

Mit heiserer Stimme, weil verkühlt, meldete sich Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch in der Raucherdebatte zu Wort. Raucher würden irgendwann krank, doch schicke man sie aus der Gastronomie zwangsweise hinaus, "stirbst vorher an Lungenentzündung", polemisierte er in Anspielung auf die aktuelle Witterung gegen die SPÖ.

Außerdem würden vor den Lokalen stehende Raucher für Lärm und Anrainerbelästigung sorgen. Den Gastronomen drohten dadurch etwa in Wien horrende Geldstrafen, so der selbst als Raucher bekannte Vizekanzler.

Gesundheitsministerin ändert ihre Meinung

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) verteidigte entgegen früherer Aussagen das Aushebeln des Gastro-Rauchverbots und griff all jene an, die die Maßnahme 2015 unter der rot-schwarzen Bundesregierung beschlossen hatten. "Sie haben den Gastwirten ihre Gastfreundlichkeit verboten", sagte sie in Beantwortung einer dringlichen Anfrage der SPÖ.

Österreich sei ein sehr gastfreundliches Land mit langer Tradition im Tourismus. "Selbstverständlich maßregelt der Gastgeber seine Gäste nicht, wenn sie kleinere Schwächen haben", argumentierte Hartinger-Klein. Sie kritisierte Rot-Schwarz für das Abschieben von Verantwortung: "Weil Sie gewusst haben, wie grauslich dieses Gesetz ist, haben Sie eine Übergangsfrist beschlossen, damit Ihre Regelungen erst bei der nächsten Regierung in Kraft treten."

Die blaue Gesundheitsministerin hatte in der Vergangenheit wiederholt "keine Freude" über die FPÖ-forcierte Verbotsrücknahme zum Ausdruck gebracht. Nun bestritt sie einen Zusammenhang zwischen Rauchverboten in der Gastronomie und einem Rückgang der Raucherzahlen. Mit Österreichs völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Nichtraucherschutz sei das geplante Gesetz in Einklang, gelte doch die bisherige Regelung weiter. Zusätzlich werde der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert.

Auch den gesetzlichen Auftrag ihres Ministeriums zum "Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung" sieht sie nicht gefährdet, habe man den Schutz Minderjähriger doch ständig erhöht. Zudem sei "die individuelle Entscheidungsfreiheit angemessen zugrunde zu legen".

Dringliche Anfrage an Hartinger

Dass Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen in Betrieben überwiegend in Nichtraucherräumen erfolgen müssen, gilt schon derzeit. Künftig kann das Gesundheitsministerium hier noch weitergehende Vorschriften erlassen, heißt es im Initiativantrag.

Die SPÖ hatte Hartinger-Klein zuvor in ihrer dringlichen Anfrage dazu befragt, was sie selbst von der Aufhebung des Rauchverbots hält, wie Österreich im internationalen Vergleich dasteht und wie sich das Vorhaben mit völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbaren lässt. An Hartinger-Klein waren dann 24 Fragen gerichtet.

Gastronomie erfreut

Die Gastronomie freute sich am Mittwoch über den Initiativantrag. Die Verlängerung der bestehenden Regelung sei "sachgerecht, verhältnismäßig und aus Sicht der Branche zu begrüßen". Ebenso positiv sehe man den gesellschaftlichen Wandel hin zu einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein. "Auch das Bekenntnis der Regierung zu verstärktem Jugendschutz und Prävention ist ein Schritt in die richtige Richtung", meinte Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer.

Ein generelles Rauchverbot ausschließlich in der Gastronomie hätte laut den Wirten eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dargestellt, in denen es praktisch überall weiterhin möglich ist, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten.

Unterstützungsphase für Volksbegehren läuft bis 4. April

Die Unterstützungsphase für das Volksbegehren "Don't smoke" wird noch bis Anfang April laufen. Die Initiatoren erwarten sich nun ein klares Zeichen der Bevölkerung an die Bundesregierung. Sie riefen am Mittwoch weiter zu einer regen Teilnahme auf.

Das Volksbegehren, das bereits mehr als 420.000 Unterstützer zählt, wird bis einschließlich 4. April für die Abgabe von Unterstützungserklärungen offen bleiben. Danach hat der Innenminister drei Wochen Zeit, den Termin für die Eintragungswoche festzulegen. (APA, 28.2.2018)