Das Ansinnen der Regierung, den Wirtschaftsstandort und/oder die wirtschaftliche Entwicklung als Staatszielbestimmung in die Verfassung zu hieven, darf als Ausdruck der Hilflosigkeit gewertet werden, denn Klarheit für die Rechtsprechung bringt auch eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Verfassungsrang nicht.

Im Gegenteil, die mit Genehmigungsverfahren von Großprojekten wie der dritten Flughafenpiste befassten Verwaltungsrichter müssen wie bisher zwischen entgegengesetzten Interessenlagen abwägen – mit dem Unterschied, dass sie künftig auf zwei Bestimmungen der Bundesverfassung Bedacht nehmen müssen: Umweltschutz und Wirtschaft. Über die Konsequenzen einer solch unbestimmten Verfassungsbestimmung – welcher Politiker würde mit Vorsatz gegen eine positive wirtschaftliche Entwicklung vorgehen? – hat sich augenscheinlich niemand Gedanken gemacht. "Sonntagsreden im Gewande der Verfassung" nennt Verfassungsjurist Heinz Mayer die vorgebliche Aufwertung des Wirtschaftsstandortes.

In der Realität ist eine solche Staatszielbestimmung natürlich Unfug. Sie bewirkt nichts, kann die Genehmigung der dritten Piste oder anderer fragwürdiger Großprojekte nicht herbeizaubern oder gar Umweltschutzgesetze aushebeln. Viel erfolgversprechender sind ordentliche, klar formulierte Gesetze, bei denen nicht herumlaviert und bis zum Gehtnichtmehr prozessiert werden muss. (Luise Ungerboeck, 5.3.2018)