"Man sieht von außen nicht, was drin ist": Dass bei Hausdurchsuchungen alles Mögliche mitgenommen wird, sei normal, meint Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber.

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Schwere belastende Momente gegen BVT-Chef Peter Gridling seien der Grund für die Suspendierung des obersten Verfassungsschützers, sagt der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, im STANDARD-Gespräch. "Das sind Vorwürfe, die massiv sind, da geht es nicht um irgendwas, sondern um ein Verbrechen", so Goldgruber. Gridling werde in zwei Punkten belastet. Ob es dabei neben dem strafrechtlichen Vorwurf des Amtsmissbrauchs auch um andere Tatbestände gehe, will Goldgruber unter Berufung auf das Amtsgeheimnis nicht sagen.

"Ein freundlicher Mensch"

Dass er selbst es war, der Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet habe, weist Goldgruber als "Unfug" zurück. Vielmehr habe jenes Dossier mit einem Konvolut an teils frei erfundenen Vorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das seit mehreren Monaten in Medien, Justiz und Parlament kursiert, schließlich "auch mich erreicht" – und zwar Anfang Jänner. "Ein freundlicher Mensch hat mir das, ohne dass ich ihn gefragt hätte, übergeben", so Goldgruber. Er habe daraufhin die WKStA verständigt und bei diesem Anlass erfahren, dass bereits ein Verfahren in der Causa anhängig sei. Dass der Übermittler des Dossiers auch einer dessen Urheber sein könnte, "das schließe ich aus", so Goldgruber. Ob es sich um einen der von der Justiz erwähnten vier anonymen Zeugen handle, könne er nicht sagen, da er nicht wisse, wer diese Zeugen seien.

"Man sieht nicht, was drinnen ist"

Auf die Frage, warum es zur Sicherstellung umfangreichen Datenmaterials des Extremismusreferats kam und ob diese Daten in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Gridling und Co stehen, sagt Goldgruber, einen solchen Konnex gebe es "überhaupt nicht". Die Ermittler hätten einfach mitgenommen, was sie für sinnvoll erachtet hätten, "und man sieht ja von außen nicht, was drinnen ist". Das sei bei Hausdurchsuchungen "ein normaler Vorgang". Der Fall der in den Medien erwähnten Neonazi-Größe Frau K. sei jedenfalls "ein alter Fall", der bereits verurteilt sei, "dieses Beweismittel hat überhaupt keine Relevanz mehr".

Weitere Suspendierungen möglich

Dass es nach Gridling zu weiteren Suspendierungen kommen könnte, schließt Goldgruber nicht aus. Der Vorwurf, er habe das Bestellungsdekret, das seit 22. Februar im Ministerium liegt, absichtlich zurückgehalten, sei aus der Luft gegriffen. Vielmehr habe es sich um "die erste Möglichkeit" gehandelt, sich der Causa zu widmen – man sei zuvor auf Auslandsreise gewesen, "und dann war Wochenende".

Zudem wollte man abwarten, was erste Erhebungen in der WKStA ergeben – unter anderem eine Einvernahme Gridlings. Da dieser auch nach diesen Ermittlungsschritten immer noch als Beschuldigter geführt wurde, habe man sich zur Suspendierung entschlossen. Warum aber habe man Gridling erst wiederbestellt und dann suspendiert und nicht gleich die Bestellung aufgeschoben? Ja, auch diese Option habe man erwogen, sagt Goldgruber, "aber aufgrund der kurzen Zeit wäre sich das (bis zum Auslaufen des alten Vertrags mit 20. März, Anm.) nicht mehr ausgegangen". (Maria Sterkl, 13.3.2018)