Dem Wildschwein geht es zweimal im Jahr bei den Drückjagden an die Borsten. Seit Jahren kritisieren Tierschützer die Gatterjagd in der Antheringer Au.

APA/dpa/Lino Mirgeler

Salzburg – Das neue Jagdgesetz hat die schwarz-grüne Landesregierung in der Legislaturperiode nicht fertiggebracht. Denn beim Verbot der Gatterjagd gehen die Meinungen der sich ständig harmonisch gebenden Koalition auseinander. Das prinzipielle Ziel, die Jagdgatter langfristig zu verbieten, beteuern sowohl der für Jagd zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) als auch Umweltlandesrätin Astrid Rössler (Grüne). Doch die Umsetzung geht für die Grünen zu schleppend voran.

Salzburg ist eines von zwei Bundesländern, das die Gatterjagd noch nicht verboten hat. Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof hält in dem Gatter in der Antheringer Au 400 bis 500 Wildschweine auf einem 500 Hektar großen Areal. Jedes Jahr werden an zwei Tagen Drückjagden veranstaltet. Der Bestand wird dabei auf bis zu 130 Tiere reduziert. Im Burgenland trat das Gatterjagdverbot im Mai 2017 in Kraft, die Übergangsfrist gilt bis 2023. In Niederösterreich, wo es die meisten Jagdgatter gibt, war das neue Jagdgesetz mit einem Verbot bereits in Begutachtung und soll demnächst im Landtag beschlossen werden.

Entwurf für Grüne zu wenig

In Salzburg muss das neue Jagdgesetz auf die nächste Regierung warten. Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf sehe vor, dass in dem Jagdgatter bis Ende 2026 die Wilddichte an jene außerhalb des Gatters angepasst werde, heißt es aus dem Büro von Astrid Rössler. "Das bringt nichts. Damit ist weder das Gatter noch die Gatterjagd weg." Die Wildschweinpopulation würde sich lediglich reduzieren. Rössler werde dem Entwurf deshalb nicht zustimmen. Klar sei den Grünen auch, dass das Gatter nicht von heute auf morgen aufzulösen ist. Doch der Wildschweinbestand müsse über die Jahre so reduziert werden, dass das Gatter irgendwann komplett aufgelöst werden kann.

"Das Ziel unterscheidet uns, nicht aber die Geschwindigkeit der Auflösung", meint Schwaiger. Die Unstimmigkeit mit dem Koalitionspartner sieht der Agrarlandesrat nicht tragisch. "Wir haben gut zusammengearbeitet. Wir beginnen jetzt am Ende nicht zu streiten", sagt der Landesrat.

Unbefristeter Bescheid für Gatter

Eine kürzere Übergangsfrist für das Verbot sei rechtlich nicht möglich. Es gebe schließlich einen unbefristeten Bescheid aus dem Jahr 1988 für das Jagdgatter. Eine Jagdform auf dem Areal zu verbieten, brauche zumindest eine Übergangsfrist von zehn Jahren, meint der Agrarlandesrat. Den Zaun aufzulösen würde zudem enorme Schäden verursachen. "Wildschweine können in der Nacht ein Feld oder eine Wiese zerlegen", sagt Schwaiger. Bei Niederwasser könnten die Schweine durch die Salzach nach Bayern schwimmen und dort Maisfelder zerstören. In der Nähe befinden sich eine Bahntrasse, die Bundesstraße und der Fahrradweg. Eine Ansitzjagd vom Hochstand aus sei deshalb nicht möglich, zählt der Landesrat auf. "Wir müssen in konsequenten Schritten den Wildbestand reduzieren."

"Mayr-Melnhof warnt bereits vor Anlassgesetzgebung. Deshalb ist es wichtig, dass das Gesetz rechtlich handfest ist", sagt Schwaiger. Mayr-Melnhofs Vater Friedrich war in den 80er-Jahren ebenfalls ÖVP-Landesrat für Land- und Forstwirtschaft unter Wilfried Hauslauer sen. und bis 1997 Landesjägermeister. Auch Max Mayr-Melnhofs Schwester Doraja Eberle war für die ÖVP zwischen 2004 bis 2010 Landesrätin.

Der Streit um die Gatterjagd ist seit Jahren auch vor Gericht anhängig. Wechselseitige Klagen zwischen dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch und Mayr-Melnhof wurden ausgefochten. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und führt eine Kampagne gegen Mayr-Melnhof. (Stefanie Ruep, 29.3.2018)