Opfer aus Krankenanstalten wie dem Rosenhügel in Wien sind bisher nicht im HOG bedacht. Das will die Volksanwaltschaft ändern.

Foto: Robert Newald

Innsbruck – Sie ist froh, dass nun endlich alles vorbei ist. In Innsbruck wurde einer Frau, die in ihrer Kindheit Opfer der berüchtigten Kinderpsychiaterin Maria Nowak-Vogl wurde, rückwirkend die Heimopferrente zuerkannt. Ein richtungsweisendes Urteil des Landesgerichtes, an dem sich die Betroffene gegen die Ablehnung ihres Rentenansuchens durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Wehr setzte. Denn im Heimopferrentengesetz (HOG) sind Krankenanstalten nicht enthalten, was seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Juli 2017 von vielen Seiten kritisiert wird.

Denn dies führt zu absurden Situationen, wie im gegenständlichen Fall. So erhielt die Frau zwar eine einmalige Entschädigungsleistung vom Land Tirol, weil die dortige Kommission ihr Leid anerkannt hat. Die Betroffene wurde unter anderem Opfer der grausamen Medikamentenversuche, die Nowak-Vogl an Kindern durchgeführt hat. Doch obwohl sie alle Voraussetzungen für die monatliche Pauschalrente von 300 Euro erfüllt, die man ehemaligen Heimopfern nach jahrelangem Verzögern nun endlich seitens des Bundes zuerkennt, lehnte die PVA ihren Antrag ab.

Regierung ordnete Evaluierung an

Der Grund dafür liegt darin, dass eben Krankenanstalten – ebenso wie Kinder- und Jugendheime, deren Träger nicht Kirche, Bund oder Land waren – nicht vom HOG umfasst werden. Ein Fehler, den Volksanwalt Günther Kräuter, der die im Vorjahr neu geschaffene Rentenkommission leitet, wiederholt aufgezeigt und bemängelt hat. Im Rahmen der derzeit laufenden Evaluierung des HOG, hat Kräuter erneut darauf hingewiesen und fordert eine rasche Reform des HOG.

Die Evaluierung des Gesetzes ist Teil des Regierungsprogrammes. Die Volksanwaltschaft und andere involvierte Stellen wurden aufgefordert, dem Sozialministerium bis Ende März ihre Stellungnahmen zum Reformbedarf zukommen zu lassen. Kräuter hat dies vergangene Woche getan und rät dem Ministerium darin dringend, die parlamentarische Umsetzung der Reformen noch vor dem Sommer durchzuführen, weil ansonsten wichtige Fristen verstreichen würden, die eine rückwirkende Zuerkennung des Rentenanspruches ermöglichen.

Wildwuchs an Kommissionen

"Es geht dabei um eine Frage der Gleichberechtigung", sagt Kräuter. Das ließe sich auch vom Innsbrucker Urteil ableiten, in dem eben im Sinne der Gleichberechtigung für die Frau entschieden wurde. Dass es zu solchen Unterschieden bei den Entschädigungsleistungen kommt, ist mit dem Umstand geschuldet, dass Österreich es nicht geschafft hat, eine zentrale Anlaufstelle für die Heimopfer zu schaffen. Stattdessen wurde die Aufarbeitung und damit auch Entschädigung teils den Täterorganisationen, wie der Kirche, selbst überlassen. Und es kam zu einem Wildwuchs an Kommissionen.

Von einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten wären mehrere hundert Personen betroffen, sagt Kräuter. Aktenkundig sind bereits rund 90, die zwar von diversen Kommissionen entschädigt wurden, die aber keine Rente erhalten. Das sind ehemalige Opfer von Krankenanstalten wie jene am Wiener Spiegelgrund, die Klinik Asperger, die heilpädagogische Station des berüchtigten Franz Wurst in Kärnten, die Rett-Klinik am Rosenhügel sowie zahlreiche private Kinder- und Jugendheime in ganz Österreich, um einige zu nennen.

Aus dem Sozialministerium von Beate Hartinger-Klein (FPÖ) war dazu bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. (Steffen Arora, 30.3.2018)