Wien – Nachdem eine 52-jährige Frau am Donnerstag in einem Wiener Krankenhaus das Leben ihres todgeweihten Lebensgefährten beendet haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen Mordverdachts. Die Frau war nach ihrer Einvernahme, bei der sie geständig war, am Samstag enthaftet worden – nach einer Einzelfallprüfung der Staatsanwaltschaft, sagte Behördensprecherin Nina Bussek.

Die Strafprozessordnung sieht für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind – also beispielsweise Mord –, zwar eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vor. Wenn alle Haftgründe auszuschließen sind, muss die U-Haft jedoch nicht verhängt werden. Das treffe auf den vorliegenden Fall zu, so Bussek. "Die Frau ist grundsätzlich geständig, es besteht keine Flucht-, keine Verdunkelungs- und keine Tatbegehungsgefahr." Außerdem stehe die Behörde noch "am Anfang des Ermittlungsverfahren, eine rechtliche Beurteilung erfolgt am Ende".

Schläuche beim Abschiedsbesuch gezogen

Das Spital hatte die Frau am Donnerstag telefonisch verständigt, weil die Ärzte davon ausgingen, dass der Mann nur mehr wenige Stunden zu leben habe. Der Patient hatte sich von einer Nierentransplantation nicht mehr erholt und musste wiederholt spitalsärztlich behandelt werden. Am 1. April wurde er in die Intensivstation verlegt, wo sich sein Zustand verschlechterte. Die Frau soll bei ihrem Abschiedsbesuch die Schläuche aus dem Beatmungsgerät gezogen haben.

Daraufhin ging ein Alarm los, Krankenhausmitarbeiter sollen die Frau noch mit dem Schlauch in der Hand im Zimmer angetroffen haben. Danach verließ sie das Spital und wurde noch am Abend festgenommen – das Krankenhaus hatte die Polizei verständigt. Die Frau, die nicht in einer gemeinsamen Wohnungen mit ihrem Partner gelebt haben soll, soll zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein. Das Paar hatte in der Vergangenheit offenbar vereinbart, dass eine Lebensverlängerung für beide keinesfalls infrage komme. Ob der Mann eine Patientenverfügung hatte, mit der bestimmte medizinische Behandlungen vorweg abgelehnt werden, blieb zunächst unklar. (APA, red, 9.4.2018)