Sozialministerin Hartinger-Klein will das Gesetz abändern lassen.

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Die Neos kritisieren die im neuen Forschungsorganisationsgesetz enthaltenen Pläne der Regierung zur Einführung der "Registerforschung". Die Abgeordnete Claudia Gamon stößt sich insbesondere an der breiten Definition der Forschungseinrichtungen, die auf die Daten Zugriff haben sollen, und an der mangelnden "Pseudonymisierung" personenbezogener Daten.

"Man kann schon unterschiedliche Meinungen zu diesen Punkten haben: Wenn man sie getrennt betrachtet müssen sie nicht unbedingt problematisch sein, aber in der Zusammenwirkung des Gesetzes wären sie problematisch", sagt Gamon.

Individuelle Zuordnung möglich

Gamon kritisiert insbesondere, dass personenbezogene Daten durch das Löschen des Namens nicht ausreichend geschützt wären. "Wenn man immer noch eine Identifikation wie die Postleitzahl (im Datensatz, Anm.) hat, kann das bei vielen Individuen auf die jeweilige Person zugeordnet werden", warnt die Abgeordnete. Dass der Zugriff auf ELGA nur möglich wäre, wenn die Gesundheitsministerin der dafür nötigen Verordnung zustimmt, beruhigt Gamon nicht. Sie würde gerne wissen, "warum es (im Gesetz, Anm.) drin steht, wenn das Ministerium nicht vorhat, es anzuwenden".

Außerdem kritisiert Gamon zahlreiche "schwammige" Formulierungen im Gesetz – etwa unter welchen Bedingungen die Auskunftsrechte für betroffene Bürger gegenüber Forschungseinrichtungen eingeschränkt werden dürfen. Dies soll nämlich der Fall sein, wenn die Erreichung der Forschungsziele durch Datenauskunft oder durch Berichtigung falscher Daten "voraussichtlich unmöglich gemacht oder ernsthaft beeinträchtigt" werden. "Das kann alles heißen", kritisiert Gamon.

"Ich will nicht sagen, dass das böswillig so geschrieben wurde – es kann auch sein, dass das aufgrund einer schlechten Legistik passiert ist", meint die Abgeordnete. Sie kritisiert aber grundsätzlich die Vorgehensweise der Regierung, mehr als ein Dutzend Datenschutz-Anpassungsgesetze gleichzeitig ins Parlament zu schicken: "Wir sind mit Gesetzen geflutet worden", die nun rasch durchs Parlament gepeitscht würden, kritisiert Gamon.

Ärztekammer erbost

Scharfer Protest gegen die eingeräumte Möglichkeit, auch die elektronische Krankenakte Elga für Forschung zugänglich zu machen, kommt von der Ärztekammer. "Ich finde das eine Katastrophe. Der Datenschutz von hochbrisanten und persönlichen Patientendaten ist nicht gewährleistet", sagte Vizepräsident Harald Mayer am Mittwoch.

Elga sei ein System, das nur den behandelnden Ärzten den Zugriff auf die Daten erlauben solle. "Und dann nimmt man das her, um bezahlte Forschungsarbeit zu machen", kritisiert Mayer: "Man braucht dafür nur ein Gesetz zu ändern." Offenbar seien die Patientendaten in Elga nicht sicher, meint Mayer: "Jetzt kann man den Patienten nur empfehlen, aus Elga auszutreten."

Hartinger-Klein: Keine Weitergabe von Elga-Daten

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat sich am Mittwoch klar gegen die Weitergabe von Elga-Daten für Forschungszwecke ausgesprochen. Die Ministerin drängte auf eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. "Wie Justizdaten und das Strafregister müssen ebenso Elga-Daten im Forschungsorganisationsgesetz ausgeschlossen werden", so die Ministerin in einer Aussendung.

Hartinger-Klein kündigte einen entsprechenden Abänderungsantrag für das vom Ministerrat bereits ins Parlament geschickte Gesetz an, "um diese hochsensiblen Gesundheitsdaten zu schützen". Schon in der Begutachtung habe das Ministerium eine missverständliche Formulierung abgelehnt.

"Wie im Elga-Gesetz geregelt, werden auch künftig nur die Patienten selbst und ausschließlich die tatsächlich behandelnden Ärzte ELGA-Daten abfragen dürfen. Die Patienten können immer kontrollieren, wer Einsicht auf ihre Daten hat", versicherte Hartinger-Klein. Die Elga-Gesundheitsdaten werden auch nur in Österreich gespeichert (APA, 11.04.2018)

Update, 12:00 Uhr: Reaktion der Sozialministerin ergänzt.