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Die Fichten-"Hecke" ist 37 Meter lang und wuchs zwölf bis 15 Meter hoch. Nun muss sie weg. (Symbolbild)

Foto: Matthias Hiekel dpa/lsn

70 bis zu 15 Meter hohe Fichten einer Steirerin müssen weichen – das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden. Die Bäume werfen nämlich einen Schatten auf den Grund und das Mietshaus eines Nachbarn, was zu einer "massiven Beeinträchtigung der Benutzbarkeit" führe, so die Begründung des OGH, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Der Nachbar hatte die Frau beim Bezirksgericht Graz-Ost geklagt, weil die Fichten, die als Hecke dienen sollen, seiner Ansicht nach zu hoch sind und ihm bzw. seinem Reihenhaus das Licht nehmen. Die Bäume wurden etwa 1991 gesetzt und zwar in einem unüblichen Abstand von nur etwa 50 Zentimetern. 2010 hatte der Kläger das östlich davon liegende Grundstück gekauft und aus einem darauf stehenden Rohbau das Mietshaus gebaut. Die Fichten-"Hecke" ist 37 Meter lang und wuchs zwölf bis 15 Meter hoch.

Vor langer Zeit gepflanzt

Der OGH gab dem Kläger Recht und sprach von einer "ortsunüblichen" Bepflanzung, deren Schattenwurf zu einer "unzumutbaren Beeinträchtigung durch Entzug von Licht" führe, hieß es in der Aussendung des Gerichts. Die Frau habe den Entzug des Lichts zu unterlassen, sofern der Schatten ihrer Bäume über die üblichen 2,5 Meter einer Hecke hinausgehe.

Die Steirerin hatte sich gegen die Klage gewehrt und begründet, dass die Bäume bereits vor langer Zeit gepflanzt wurden und der Schatten nicht unzumutbar sei. Dem Nachbarn sei die Baumreihe beim Kauf des Grundstücks bekannt gewesen und er hätte das Reihenhaus auch südseitig ausrichten können. Die erste Instanz hatte der Klage des Nachbarn stattgegeben, das Berufungsgericht dagegen der Frau. Daher war der Fall bei der dritten Instanz, dem OGH, gelandet. (APA, 20.4.2018)