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Peter Pilz muss sich doch auf längere Ermittlungen einstellen: Die Justiz hat einige Fälle abgehakt, forscht in anderen aber noch nach.

Foto: Reuters/Bader

Wien/Innsbruck – Seit Anfang November prüft die Staatsanwaltschaft, ob in der Causa von Peter Pilz der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gegeben ist – bisher ohne konkretes Ergebnis. Vier Punkten wollte die Staatsanwaltschaft nachgehen: der behaupteten sexuellen Belästigung einer ehemaligen Mitarbeiterin von Pilz, einem behaupteten Übergriff auf eine Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei in Alpbach, Aussagen von nichtgenannten Frauen in der Zeitschrift Falter, wonach sie belästigt worden seien, sowie, sollte das alles nicht stimmen, der Frage, ob nicht möglicherweise Verleumdung zulasten von Pilz vorliegt.

Mehrere Zeugen wurden bereits einvernommen, die ersten beiden Punkte sind offenbar erledigt: Die beiden Frauen geben der Staatsanwaltschaft dezidiert keine Ermächtigung zu einer Strafverfolgung. Die ehemalige Mitarbeiterin von Pilz stand erst gar nicht zu einer Zeugenaussage zur Verfügung. Die Mitarbeiterin der Volkspartei sagte hingegen aus. Sie hat offenbar keinen sexuellen Übergriff behauptet.

Anonyme Schilderungen

Pilz hatte bereits mit der Einstellung des Verfahrens gerechnet, doch es kam anders: Die Staatsanwaltschaft geht jetzt dem Falter-Bericht aus dem vergangenen Jahr nach, in dem mehrere Frauen, dem Vernehmen nach Funktionärinnen der Grünen, anonym ihre Erlebnisse mit dem damaligen Grünen-Abgeordneten schilderten.

Pilz mutmaßt, die Justiz lege es bewusst auf eine Verzögerung des Verfahrens an, um ihn vom Parlament fernzuhalten. Er hatte angekündigt, sein Mandat im Parlament wieder annehmen zu wollen, sobald die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt sind. Der Listengründer will am parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Verfassungsschutz des Innenministeriums teilnehmen.

Schreiben an den "Falter"

Mit einem Schreiben vom 5. April wandte sich die Staatsanwaltschaft an Falter-Chefredakteur Florian Klenk, um nähere Auskunft über jene Fälle zu bekommen, die in der Zeitschrift geschildert wurden. Große Hoffnungen macht sich die zuständige Staatsanwältin offenbar nicht, verweist sie doch selbst auf das Redaktionsgeheimnis, das den Schutz von Informanten gewährleistet.

Klenk berichtet dem Standard, dass die im Artikel erwähnten Frauen kontaktiert worden seien. Der Falter habe ihnen mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft mit ihnen reden möchte. Drei von vier der zitierten Frauen konnten auch erreicht werden, laut Klenk wollen sie aussagen. Es liege jetzt an ihnen, sich bei den Justizbehörden zu melden.

Die Justiz hat am Donnerstag die Vorwürfe von Peter Pilz, man würde das Verfahren "vorsätzlich in die Länge ziehen" und es habe "Wünsche des Justizministeriums" gegeben, entschieden zurückgewiesen. Es hätten "keine Weisungen oder sonstigen Interventionen" stattgefunden, erklärten Staatsanwaltschaft sowie Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck der APA. (Michael Völker, 25.4.2018)