In Wien haben Taxifahrer einen Sieg gegen Uber errungen.

Illustration: Fatih Aydogdu

Die Taxler dieser Welt haben ein Problem. Es heißt Uber: Der Fahrdienst macht ordentlich Konkurrenz und wird beinahe überall, wo die US-Plattform antritt, bekämpft. In Wien haben die Taxifahrer nun einen Sieg errungen. Das Handelsgericht Wien hat die Praktiken Ubers vorläufig untersagt. Der Richterspruch hat seine volle Berechtigung. Doch wie sieht es mit den darauf basierenden Regeln aus? Soll die Politik versuchen, die Modernisierung der Wirtschaft zu bremsen, um die Vernichtung traditioneller Gewerbe zu schützen? Wohl kaum. Österreich und andere Länder würden nur Zeit verspielen.

Uber ist bei weitem nicht der erste Fall, der die wirtschaftspolitische Herausforderung durch die angebliche Sharing Economy, so der Deckname der rein kommerziellen Konzerne, deutlich macht. Bei Airbnb kämpfen vor allem Städte seit Jahren um eine praktikable Lösung. Immer mehr Plattformen springen auf den Zug auf und zeigen vor allem eins: Ob Gewerbeordnung, Arbeitsrecht oder Besteuerung – wegen des großen Freiraums werden die Regeln gleich selbst aufgestellt. Das schmerzt, führt zu Steuereinnahmenentgang und hebelt den Arbeitnehmerschutz aus.

Man nehme nur das Beispiel der Wohnungsplattform Airbnb. Der ebenfalls aus den USA stammende Anbieter hat Wohnungsbesitzern und Reisenden viele Erleichterungen beschert. Einfacher, billiger, oft auch besser lässt sich der Aufenthalt während eines Businesstrips oder im Urlaub dank der App gestalten. Viele Vermieter wiederum freuen sich über ein zum Teil ansehnliches Zubrot und das Ende der Scherereien mit lästigen Mietern. Gleichzeitig verschärft Airbnb die Wohnungsknappheit in gewissen Regionen und setzt Pensionen und Hotels zu. Deshalb verbieten, wie es schon einige Städte vorgemacht haben? Gewiss nicht, das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

Steuerliche Pflichten

Sehr wohl ansetzen könnte man bei der Besteuerung, die dem Vermieter obliegt. Hier dürfte es – auch wenn sich das mangels Daten nicht erhärten lässt – einen hohen Schwarzanteil geben. Überlegenswert wäre es, die Besteuerung Airbnb aufzubürden. Derzeit schiebt die Plattform jegliche Verantwortung auf die Hosts und zeigt der Finanz die lange Nase, während jede noch so kleine Pension – nebst gewerblichen Auflagen – steuerliche Pflichten erfüllen muss. Hier könnte die Zurechnung der Umsätze zur Plattform oder aber eine der Auftraggeberhaftung am Bau ähnliche Lösung angedacht werden. Ähnlich wie Airbnb nutzt auch Uber die Lücke und tut so, als hätte das Unternehmen nichts mit den Mietwagenfahrern zu tun.

Dass ausgerechnet die mit Abermilliarden bewerteten digitalen Konzerne bei der Besteuerung massiv privilegiert sind, dafür gibt es keine Rechtfertigung. Wenig Sinn hat es hingegen, die Uhr zurückzudrehen und Verbote auszusprechen. Das verzögert nur die Transformation der Wirtschaft und führt zu einem umso härteren Aufprall, wenn das alte System gegen die Wand fährt. Das sollte die Politik auch abseits der Steuerregulierung erkennen. Mit einer Gewerbeordnung aus dem 19. Jahrhundert und nicht viel jüngeren Bestimmungen für Taxifahrer wird der Fortschritt zulasten der Kunden und letztlich der Volkswirtschaft verschleppt, gleichzeitig die Schattenwirtschaft gedüngt. Die Taxlerzunft und ihre Schutzpatrone sollten daran erinnert werden, dass sie einst die Kutscher ersetzt haben. (Andreas Schnauder, 26.4.2018)