Für Wiener Uber-Fahrer, die aus Niederösterreich heraus operieren, dürfte die Auflage, zum Stammsitz zurückzufahren, ein Problem sein.

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Wien – Uber hat nach einer einstweiligen Verfügung am Freitag angekündigt, ab 20 Uhr in Wien wieder verfügbar zu sein. Der Fahrerdienst änderte einige Bestimmungen, in denen die Fahrer angewiesen werden, dass sie nicht einfach "auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren" dürfen. Wenn kein neuer Auftrag vom Sitz des Mietwagenunternehmens erfolge, müsse die Rückkehr zum Stammsitz erfolgen. Uber versucht damit, die vom Handelsgericht Wien beanstandeten Mängel zu beheben.

"Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss", hieß es am Freitagabend in einer Aussendung des Fahrdienstvermittlers. Bisher hatte Uber die Vermittlung übernommen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die selbstständigen Betriebe ihre Chauffeure in gewohnter Schnelligkeit abrufen beziehungsweise beauftragen können. Zur erschwerten Vermittlung kommt hinzu, dass die Wagen nun nach absolviertem Transport in Richtung Betriebsstätte aufbrechen müssen.

Rechtsanwalt Dieter Heine, der Taxifirmen im Kampf gegen Uber vertritt, ist mit den vom Konkurrenten vorgenommenen Änderungen formal zufrieden. Nun bleibe abzuwarten, inwieweit die Auflagen auch erfüllt werden. Vor allem bei der Rückfahrt in die Betriebsstätte ist Heine skeptisch, da viele der in Wien operierenden Fahrer aus Niederösterreich oder noch weiter entfernten Gebieten stammten. Klar ist für Heine jedenfalls: "Uber schiebt jetzt die Verantwortung auf die Mietwagenunternehmen ab." (as, 27.4.2018)