Wien – Ende Februar 2000 gewann der Kunsthändler Julius Hummel, vertreten von Daniel Charim, den Zivilprozess um den als Fälschung inkriminierten "Wiener Werkblock" von Joseph Beuys gegen Oswald Oberhuber. Der Exrektor der Angewandten berief daraufhin – erfolglos: Nach dem Oberlandesgericht bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof das Urteil. Der Fall, mit dem zehn Richter beschäftigt waren, ist damit nach acht Jahren abgeschlossen.

Im Winter 1993 hatte Heiner Bastian, der ehemalige Beuys-Sekretär, den "Wiener Werkblock" – rund 70 Arbeiten im Besitz von Hummel – als Fälschung bezeichnet. Und bekam in Berlin Recht, weil der Kronzeuge des Kunsthändlers "umfiel": Oberhuber widerrief seine eidesstattliche Erklärung, nach der er die Echtheit der Arbeiten bezeugen könne.

Um gegen Bastians Behauptungen erneut vorgehen zu können, versuchte Hummel seinen Exfreund Oberhuber, der Beuys in den 70er-Jahren nach Wien geholt hatte, zu einem Widerruf des Widerrufs zu bewegen. Doch Oberhuber weigerte sich – und verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche. Die Erstinstanz kam schließlich zur Überzeugung, dass Hummel die Werke "im Tauschweg direkt vom Beklagten erworben" habe, wobei "klar war", dass es sich "um Beuys-Werke handelt".

Aufgrund des Urteils darf Oberhuber nicht mehr behaupten, er habe die Werke Hummel nicht übergeben. Und er darf nicht mehr behaupten, er wäre nicht in der Lage, zur Echtheit der Werke Stellung zu nehmen.

Hummel ist erleichtert – auch wenn er wegen Verjährung gerichtlich nicht mehr gegen Bastian vorgehen kann. Der Kunsthändler wird den Wiener Werkblock aber wieder ausstellen: Er verhandelt eben über eine große Präsentation im Ausland. (trenk, DER STANDARD-Printausgabe, 23. 5. 2001)